Rechte & Pflichten von Mieter & Vermieter

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Beruf: Kaufmann / Kauffrau Jahr: 2. Lehrjahr Fach: Volks- & Betriebslehre
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Rechte & Pflichten von Mieter & Vermieter
  1. Mieter
    1. Rechte
      1. - Mit der Zustimmung des Vermieters kann der er die Sache ganz oder teilweise untervermieten.
      2. Pflichten
        1. - Die Bezahlung des Mietzinses an den Vermieter.
          1. - Bei bestimmter Abmachung (auch im Mietvertrag erwähnt) bezahlt der Mieter dem Vermieter Nebenkosten, als Entgelt für die Leistungen des Vermieters.
            1. - Sorgfältiger Gebrauch der Sache.
              1. - Rücksicht nehmen auf Hausbewohner & Nachbarn.
                1. - Mängel, die er nicht selbst zu beseitigen hat, muss er dem Vermieter melden.
                  1. - Er muss Arbeiten an der Sache dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder Vermeidung von Schäden notwendig sind.
                    1. - Mängel, die beim gewöhnlichen Gebrauch der Sache entstehen, behebt der Mieter auf eigene Kosten.
                  2. Vermieter
                    1. Pflichten
                      1. - Die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem tauglichen Zustand übergeben und erhalten.
                        1. -Zuständig für die mit der Sache verbundenen Lasten & öffentlichen Angaben.
                        2. Rechte
                          1. - Bei Zahlungsrückstand des Mieters kann ihm der Vermieter eine schriftliche Frist setzen & bei deren Ablauf die Kündigung androhen.
                            1. - Der Vermieter kann beim Mieter als Sicherheit drei Monatszinsen zur Hinterlegung verlangen.
                              1. - Wenn der Mieter seine Pflicht zu Sorgfalt & Rücksichtsnahme verletzt, so kann der Vermieter ihn schriftlich mahnen. Falls die Fortsetzung des Mietverhältnis den Hausbewohnern nicht mehr zuzumuten ist, so kann er dem Mieter 30 Tage auf Ende eines Monats kündigen.
                                1. - Fügt der Mieter der Sache einen schweren Schaden zu, so kann man ihm fristlos kündigen.
                                  1. - Er kann dem Mieter eine Untermiete verweigern, muss aber Gründe dagegen nennen können. • Keine Bekanntgabe des Untermiete durch den Mieter. • Missbräuchliche Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrages. • Untermieteter hat wesentliche Nachteile.
                                2. Nach OR-Artikeln 256, 256b, 257, 257 (a, d, e, f, g, h), 259 & 262.
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