Zivilrecht 2 (Sachenrecht, Familienrecht,Zivilverfahrensrecht)

Descrição

Karteikarten am Zivilrecht 2 (Sachenrecht, Familienrecht), erstellt von lorenz.hartl am 09/03/2016.
lorenz.hartl
FlashCards por lorenz.hartl, atualizado more than 1 year ago
lorenz.hartl
Criado por lorenz.hartl mais de 8 anos atrás
23
0

Resumo de Recurso

Questão Responda
Begriff Sachenrecht -Recht der Güterzuordnung -"Recht an etwas" -Absolute, dingliche Rechte --> Sachenrecht beschäftigt sich nicht mit allen Sachen, sondern nur mit körperlichen Sachen
Publizität =Offenkundigkeit -da dingliche Rechte als absolute Rechte gegenüber jedermann durchsetzbar sein müssen, ist es erforderlich, dass ihre Existenz auch von jedermann erkannt werden kann. --> die Publizität wird erzoelt durch: •Besitz - bei beweglichen Sachen •Grundbuch - bei unbeweglichen Sachen
Typenzwang im Sachenrecht -Es gibt eine geschlossene Zahl von Sachenrechten --> Privatautonome Rechtsgestaltung, also Schaffung eines neuen Sachenrechts, ist nicht möglich -Katalog absolut geschützer Sachenrechte: •Eigentum •Pfandrecht •Dienstbarkeit •Reallast •Baurecht
Spezialität des Sachenrechts -Dingliche Rechte können nur für jede einzelne Sache gesondert begründet und geändert werden --> Sachenrechte bestehen nicht am "Gesamtvermögen" einer Person, sondern immer nur an einzelnen Gegenständen dieses Vermögens
Kausale Tradition -Die Begründung eines dinglichen Rechts bedarf sowohl eines rechtlichen Titels als auch einer rechtlich anerkannten Erwerbsart: Titulus (Verpflichtungsgeschäft, zB Vertrag) + Modus (Verfügungsgeschäft, zB Übergabe, Eintragung im Grundbuch)
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet = Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat --> die Übertragung eines Rechts setzt daher voraus: • Dass der Vormann das Recht selbst hat •Dass der Vormann vom wirklich Berechtigten eine Verfügungsermächtigung erhalten hat --> Ausnahme: Gutgläubiger Erwerb
Besitz =faktische Herrschaft des Besitzers über die Sache - hat keine Aussagekraft über die materielle Berechtigung -Besitzer: Innehabung + Besitzwille
Eigentum -als ein Recht betrachtet ist Eigentum das Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden andern davon auszuschließen (§354 ABGB) -Schranken des Vollrechts: •aus dem Gesetz •aus der Privatautonomie des Eigentümers
Eigentumserwerb •Derivativ (Erwerb einer Sache durch Rechtsgeschäft): Titel, Modus, Berechtigung des Vormannes •Originär ( ursprünglicher Erwerb einer Sache, Aneignung): -Gutgläubig: entgeltlicher Titel, bewegliche Sache, bereits übergeben, rechtmäßiger und redlicher Besitz, öffentliche Versteigerung -Sonstig: Vermengung, Verarbeitung, Fund, Enteignung
Familienrecht =befasst sich mit den durch Ehe und Verwandschaft begründeten Rechtsbeziehungen -gegliedert in: •Eherecht (seit 1.1.2010 auch eingetragene Partnerschaft) •Vormundschafts- und Sachwalterrecht •Kindschaftsrecht
Obligatorische Zivilehe Ehevertrag vor dem Standesbeamten des Trauungsortes (eingetragene Partnerschaft --> Niederschrift vor der Bezirksberwaltungsbehörde)
Ehefähigkeit - Eheverbote
Rechtswirkungen der Ehe •Ehename •Umfassende Lebensgemeinschaft •Unterhalt •Mitwirkung im Erwerb •Schlüsselgewalt •Wohnungserhaltung •Gütertrennung
Auflösung der Ehe -Auflösung auf Grund eines schweren Fehlers beim Eheabschluss: Nichtigerklärung, Aufhebung -Tod eines Ehepartners -Auflösung einer ursprünglich fehlerfrei zustande gekommenen Ehe unter Lebenden - Scheidung: •wegen Verschuldens •aus anderen Gründen •bei Auflösung der häuslichen Gemeinschaft wegen Zerüttung •einvernehmlich
Begründung von Kindschaftsverhältnissen -Mit der Geburt entsteht das Kindschaftsverhältnis zwischen: •dem ehelichen Kind und seinen Eltern •dem unehelichen Kind und seiner Mutter
Inhalt des Kindschaftsrecht •Obsorge: -gesetzliche Vertretung -Pflege -Erziehung -Vermögensverwaltung –—————— •Unterhalt
Verfahrensrecht -dient der Durchsetzung des materiellen Privatrechts
Justizgewähranspruch -Zum Ausgleich für das Selbsthilfeverbot hat jedermann, allerdings nur sofern er ein Rechtsschutzinteresse nachweisen kann, Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar vor einem unabhängigen und unparteiischen auf Gesetz beruhenden Gericht --> Wiederherstellung und Bewahrung des Rechtsfriedes
Verfahrensarten •Zivilrechtliches Verfahren: Verfahren zur Erlangung eines rechtskräftigen Titels •Exekutionsverfahren: Verfahren zur Durchsetzung eines rechtskräftigen Titels, für den Fall, dass die im zivilgerichtlichen Verfahren unterlegene Partei dem rechtskräftigen Titel nicht entspricht •Insolvenzverfahren (Konkurs; Sanierungsverfahren): Verfahren zur Verteilung des Vermögens eines überschuldeten oder zahlungsunfähigen Schuldners unter Gläubigern
Gewaltentrennung -Von der Gesetzgebung geschaffene Rechtsordnung bedarf der Durchsetzung ==> Vollziehung: --> Verwaltung --> Justiz
Instanzenzug
Einteilung des Zivilprozesses
Zivilrechtliches Verfahren erster Instanz im Überblick
Rechtsmittel ZPO (Zivilverfahrensrecht) Die ZPO sieht folgende ordentliche Rechtsmittel vor: •gegen Urteile --> Berufung •gegen Berufungsentscheidung --> Revision •gegem Beschlüsse --> Rekurs ==> -Suspensiveffekt (aufschiebende Wirkung) -Devolutionseffekt (Entscheidungszuständigkeit wird auf andere Behörde überwälzt) <––> Rechtsbehelfe Die ZPO sieht folgende außerordentliche Rechtsmittel vor: •Nichtigkeitsklage •Wiederaufnahmsklage

Semelhante

Vocabulário Inglês Básico_1
Alessandra S.
O QUE ESTUDAR PARA OAB
Alessandra S.
A Psicologia ou as psicologias
jvoliveira12
Temas de Redação ENEM 2014
Alessandra S.
Grandes Navegações e Desc. do Brasil
g.pessoa
O BARROCO
Luís Pita
Direito Constitucional I - Cartões para memorização
Silvio R. Urbano da Silva
Célula Animal X Célula Vegetal
Marília Mendes
Egito Antigo
Júlia Flores
Nutrição para o Cérebro e a Memória
Joana Meira
PLANEJAMENTO DE LÍNGUA PORTUGUESA 2017 - 1ª ETAPA
Adriana Marcia Couto Poletti