Welche Bestandteile dieses Kaufvertrages sind gesetzlich verpflichtend und welche freiwillig (= kaufmännische Bestandteile) zu vereinbaren?
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In den AGBs des Verkäufers steht ein Eigentumsvorbehalt - die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Dieser Eigentumsvorbehalt trifft daher für diesen Vertrag auch zu.