Question | Answer |
Was versteht man unter Transferzahlungen in der Sozialversicherung? | sind Beiträge zur KV d. Pensionisten (Hauptteil), Aufwandsersatz Rehabilitationsgeld, Ersätze für Leistungsaufwendungen (z.B. besonderer Pauschbetrag) entsprechende Zhlg. scheinen beim PV-/UV-Träger als Aufwendungen und bei KV-Träger als Erträge auf |
Wie werden die Mitteln aus der Sozialversicherung aufgebracht? | - Beiträge für Versicherte (ca. 80%) - Bundesmittel - Sonstige Einnahmen (Kostenbeteiligung z.B.) Höhe Beitragssätze, Umfang, beitragspfl. Einkommen, Bundesmittel, sonstige Einnahmen => gesetzl. fixiert => SV-Träger haben keine Möglichkeit über Höhe ihrer Einnahmen selbst zu bestimmen Finanzierung SV hängt von Faktoren ab (wie Einkommensentwicklung, Anzahl Erwerbstätige) auf die die SV-Träger keinen Einfluss haben. |
Aus was setzen sich die "sonstigen Einnahmen" bei der Finanzierung der SV zusammen? | 1) Leistungen aus dem Ausgleichsfonds der GKK 2) Ersätze für Leistungsaufwendungen 3) Kostenbeteiligungen 4) Verzugszinsen und Beitragszuschläge 5) Vermögenserträgnisse 6) sonstige betriebliche Erträge 7) Auflösung von Rücklagen 8) Ersätze für das Rehabilitationsgeld (KV) |
Wie werden die Beiträge von Versicherten berechnet? Wonach richtet sich die Beitragspflicht? Was versteht man unter Höchstbeitragsgrundlage? | Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet, das Vers. aus Erwerbstätigkeit (Pension etc.) erzielen, die der Pflichtvers. unterliegt. Beitragspflicht richtet sich nach gleichbleibenden Prozentsätzen. Höchstbeitragsgrundlage = Obergrenze des beitragspflichtigen Einkommens |
Aus was setzen sich die Bundesmittel zusammen? | 1) Bundesbeiträge 2) Leistungs- u. Verwaltungskostenersätze Bundesmittel sind alle Leistungen des Bundes an die Sozialversicherung. |
Welche Bundesbeiträge in der KV kennen Sie? | 1) KV d. Asylwerber in Bundesbetreuung => Beiträge trägt der Bund 2) KV f. Familienang. von Wehrpfl. => je Fam.Ang./Monat 3) SVA: Senkung d. Mindestbeitragsgrundlage im Ausmaß d. Beitragsgutschriften |
Welche Bundesbeiträge in der PV kennen Sie? | 1) Ausfallshaftung Differenz Aufwendungen - Erträge wird den PV-Trägern vom Bund in Form eines Bundesbeitrages ersetzt 2) Partnerleistung d. Bundes nach GSVG/BSVG => Ergänzung d. bestehenden Beitragslücken auf 22,8% 3) Rechenkreis PV => leitet Mitteln d. AlV und des FLAF an die PV-Träger weiter 4) Selbstvers. f. Zeiten d. Pflege naher Angehöriger => Beiträge trägt der Bund |
Welchen Bundesbeitrag in der KV+PV kennen Sie? | Selbstvers. f. Zeiten d. Pflege eines behinderten Kindes KV => Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln d. FLAF getragen PV => Beiträge werden zu 2/3 FLAF + 1/3 Bund betragen |
Welche Bundesbeiträge in der UV kennen Sie? | 1) Schülerunfallversicherung => aus Mitteln FLAF 2) Laienrichter, Schöffen, Geschworene => Bund überweist AUVA jährlich einen Pauschbetrag |
Welche Ersätze für Leistungsaufwendungen kennen Sie? | 1) besonderer Pauschbetrag - Überweisung AUVA an bestimmte KV-Träger 2) PV-Träger haben f. Bezieher v. Rehageld den KV-Trägern die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten f. Rehabgeld sowie anteilige Verwaltungskosten zu ersetzen 3) Gesundheitsvorsorge d. PV-Träger 4) PV-Träger kann Durchführung v. Maßnahmen d. Gesundheitsvorsorge einem KV-Träger übertragen => tatsächlich ausgewiesene Kosten sind zu ersetzen 5) Leistungsersätze des Bundes |
Welche Kostenbeteiligungen kennen Sie? | 1) Kostenanteile (prozentuale Beteiligung an den Versorgungskosten wie bei Heilbehelfen + Hilfsmitteln) 2) Rezeptgebühren (bei Arzneimitteln) 3) Serviceentgelt e-card 4) Behandlungsbeiträge (KV nach B-KUVG; fixer Prozentsatz je Leistung) 5) Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegstag |
Welche Leistungs- und Verwaltungskostenersätze des Bundes kennen Sie in der KV? | 1) Wochengeld 70% d. Aufwendungen aus Mitteln d. FLAF 2) MuKi-Pass-Untersuchung 2/3 d. Aufwendungen aus Mitteln FLAF + 1/3 KV-Träger 3) KBG - Ersatz durch FLAF 4) Krankengeld Arbeitslose - 100% aus Mitteln d. AlV 5) Vorsorge(Gesunden)untersuchung f. Nichtversicherte - Bund ersetzt gesamten Aufwand - Voraussetz.: Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Inland 6) Leistungen f. Versorgungsberechtigte (HVG/OFG/KOVG) Ersatz BMASK 7) Einhebungsvergütungen - f. Einhebung d. AlV-Beiträge u. Sonderbeiträge sowie Zuschläge 8) Leistungen d. Bedarfsorientierten Mindestsicherung Unterschiedsbetrag zw. Leistungsaufwendungen d. GKK und den für diese Pers. durch die Länder geleisteten Beiträge |
Welche Leistungs- und Verwaltungskostenersätze des Bundes kennen Sie in der PV? | Ausgleichszulage - Bund ersetzt den gesamten Aufwand |
Welche Leistungs- u. Verwaltungskostenersätze des Bundes kennen Sie in der PV und UV? | Pflegegeld - Bund ersetzt ausbezahlte Pflegegeldleistungen (UV nur akausale) sowie entsprechende Verwaltungskosten |
Erläutern Sie den Aufwandsersatz für die in der KV einbezogenen Bezieher von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung! | Übersteigen in einem Geschäftsjahr die gesamten Leistungsaufwendungen d. KV-Träger f. die Bezieher Bedarfsorientierte Mindestsicherung die von den Ländern für diese Pers. entrichteten Beiträge zur KV => Bund leistet Unterschiedbetrag in einem mtl. Akonto an HVB => HVB teilt Betrag auf die in Betracht kommenden KV-Träger nach Leistungsaufwand auf => Endabrechnung bis 31.10. des Folgejahres => KV-Träger deren Beitragseinnahmen Leistungsaufwendungen übersteigen haben diese Mehreinnahmen soweit an den HVB abzuführen, als es notwendig ist, bei anderen KV-Trägern eine ausgeglichene Gebarung herzustellen. |
Die Krankenversicherung trifft Vorsorge für...? | 1) evidenzbasierte Früherkennung der Krankheiten 2) VF d. Krankheit, d. AU infolge Krankheit und d. Mutterschaft 3) Zahnbehandlung + Zahnersatz + Hilfe bei körperlichen Gebrechen 4) Med. Maßnahmen der Rehabilitation 5) zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderung und Prävention |
Die Pensionsversicherung trifft Vorsorge für...? | 1) VF d. Alters, d. geminderten Arbeitsfähigkeit (IV/BU/Dienstunfähigkeit) und des Todes 2) Rehabilitation 3) Maßnahmen d. Gesundheitsvorsorge |
Wie werden die Beiträge in der PV gegliedert? | Beiträge für 1) Erwerbstätige 2) freiwillig Versicherte 3) Teilversicherte 4) Überweisungsbeträge 5) Höherversicherte 6) Einkauf v. Schul-/Studienzeiten 7) Abgeltungsbeträge f. Ersatzzeiten f. vor 01.01.1955 Geborene 8) sonstige Beiträge |
Wie werden die Beiträge in der UV gegliedert? | Beiträge für 1) Pflichtversicherte 2) freiwillig Versicherte 3) Höherversicherte |
Wie werden die Beiträge in der KV gegliedert? | Beiträge für 1) pflichtvers. Erwerbstätige 2) freiwilig Versicherte 3) Arbeitslose 4) Pensionisten 5) Kriegshinterbliebene 6) Asylwerber 7) Familienangehörige f. Wehrpflichtige 8) Zusatzbeitrag f. Angehörige |
Wie gliedert sich der Geltungsbereich für alle Zweige? | PV => sind ausschließlich Pers. pflichtversichert, die im Erwerbsleben stehen KV => sind darüber hinaus auch Pers. pflichtvers., die bereits od. vorübergehend aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind (Arbeitslose, Pensionisten, Kriegshinterbliebene) UV => sind auch Pers. pflichtvers., die noch nicht im Erwerbsleben stehen (Schüler/Studenten) |
Von welchen 2 Bestimmungsgrößen wird für die rechnerische Ermittlung der Beiträge ausgegangen? | 1) Beitragsgrundlage 2) Beitragssatz HBGL 2017 ASVG EUR 4.980 GSVG/BSVG EUR 5.810 KV 7,65 % Beamte 7,635%/Pens. 5,1% PV 22,8 % Bergbau 28,3% Gewerbetreib. 18,5% Bauern 17% UV 1,3% Beamte 0,47% Bauern 1,9%/ Gewerbetreibende EUR 9,33 |
Welchen Bundesbeitrag gibt es in allen 3 Zweigen? | SVB => Rückerstattung von Beiträgen |
Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für...? | Verhütung von Arbeitsunfällen/BK Erste Hilfe Leistung bei AU Unfallheilbehandlung Rehabilitation Entschädigung nach AU/BK Forschung nach wirksamsten Methoden u. Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgabe Arbeitsmedizinische Betreuung d. Versicherten |
Aus welchen Positionen besteht der Brutto-Verwaltungsaufwand? Wie wird der tatsächliche Verwaltungsaufwand berechnet? | Brutto-Verwaltungsaufwand 1) Personalaufwand 2) Sachaufwand 3) Aufwand d. Verwaltungskörper 4) Aufwand d. Beiräte Brutto-Verwaltungsaufwand - Ersätze (Bsp. Vergütung, Verwalt.kostenersätze an KV-Träger f. Beitragseinhebung) ------------------------------------------- = tatsächlicher Verwaltungsaufwand |
Durch welche Umstände wird die unterschiedliche, finanzielle Entwicklung d. Vers.Träger begründet? | 1) regionale Umstände unterschiedliches Einkommensniveau, unterschiedliche Beschäftigungsentwicklung 2) demografische Unterschiede Verhältnis Aktive : Pensionisten Alter d. Anspruchsberechtigten 3) Unterschiedliches Leistungsrecht (ASVG/B-KUVG/GSVG/BSVG) 4) Strukturelle Unterschiede unterschiedlich hohe Beitragseinnahmen pro Kopf d. Versicherten lfd. Strukturveränderungen in den Berufsgruppen => wachsende Zahl Angest. - schrumpfende Zahl Arbeiter und Bauern |
Welche Ausgleichsinstrumente kennen Sie? Über wen erfolgt der Finanzausgleich? | Finanzausgleich erfolgt über HVB im Rahmen seiner Ausgleichs- u. Aufteilungsfunktion. 1) Ausgleichsfonds d. GKK (Strukturausgleich) 2) Ausgleichsfonds f. die KA-Finanzierung 3) Gesundheitsförderungsfonds 4) Fonds f. die Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung 5) Fonds für die Zahngesundheit 6) Rechenkreis PV 7) Rechenkreis Kassenstrukturfonds 8) besonderer Pauschbetrag (Ersatzansprüche KV-Träger gegenüber UV) 9) Aufwandsersatz an SVA (Ersatzansprüche f. Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit) 10) Belastungsausgleich für den Aufwand für Anstaltspflege 11) Belastungsausgleich REGO |
Welche Aufgabe hat der Ausgleichsfonds d. GKK und wodurch werden die Mitteln d. Fonds aufgebracht? | AUFGABE - ausgleichende Gebarung bzw. ausreichende Liquidität der am Fonds beteiligten GKK zu gewährleisten - nach Maßgabe d. vorhandenen Mitteln Zhlg. an die GKK zu leisten MITTEL 1) Beiträge d. GKK - 1,64% ihrer Beitragseinnahmen 2) Pauschalbeitrag nach §1a GSBG 3) Beiträge Dienstgeberabgabe (23,5%) 4) Zinserträge d. Ausgleichsfonds f. KA-Finanzierung 5) sonstige Einnahmen (Zinserträge Ausgleichsfonds d. GKK, Mittel aus Tabaksteuer - Durchläufer) |
Für welche Bereiche sind die Einnahmen des Ausgleichsfonds d. GKK zu verwenden? | 1) Ausgleich unterschiedlicher Strukturen 2) Ausgleich unterschiedlicher Liquidität 3) Deckung eines besonderen Ausgleichsbedarfs Mittel, die für die Erfüllung der Aufgabe des Fonds in einem Geschäftsjahr nicht benötigt werden, sind einer allgemeinen Rücklage zuzuweisen. |
Wie werden die Mitteln der Tabaksteuer verwendet? | 2/3 an den Ausgleichsfonds für die KA-Finanzierung 1/3 an den Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchung und Gesundheitsförderung |
Welche Aufgabe hat der Ausgleichsfonds für die KA-Finanzierung? Wie wird dieser finanziert? Welcher SV-Träger zahlt nicht mit? | AUFGABE Überweisung d. Mittel d. SV-Träger an die bei den Ländern eingerichteten LGF Aufbringung der dazu benötigten Mittel gewährleisten MITTEL Pauschalbeträge d. SV-Träger 2/3 Tabaksteuermittel VA d. österr. Notariats zahlt nicht mit. |
Was überweist der Ausgleichsfonds f. die KA-Finanzierung schlüsselmäßig an die 9 Länder (Landesgesundheitsfonds)? | 1) 70% d. Pauschalbetrages nach einem festen Schlüssel in 12 gleich hohen Monatsraten 2) 30% d. Pauschalbetrages nach einem variablen Schlüssel in 4 gleich hohen Quartalsbeträgen 3) 75 Mio. EUR in 12 gleich hohen Monatsraten 4) Überweisung an den LGHF Steiermark (f. Albert Schweizer Klinik Graz) 5) Mittel aus Tabaksteuer nach Maßgabe des Einlangens 6) 5 Mio. EUR Ausgleichszhlg. für den Entfall d. Kinderselbstbehalte |
Welche Leistungen sind NICHT mit der Zhlg. des Pauschalbeitrages (Ausgleichsfonds KA-Finanzierung) abgegolten? | 1) Leistungen im Rahmen der MuKi-Pass-Untersuchung 2) im Einvernehmen SV-Träger - betroffene Länder ausgenommene Leistungen (Bsp. Wien für Zahnambulanz, Vorarlberg Mammografie) 3) Transporte in und aus der Krankenanstalt 4) orthopädische Hilfsmittel, Zahnersatz und Bestattungskosten |
Welche Überweisungen beinhalten die Ausgabeposition "Anstaltspflege" bei den KV-Trägern? | 1) Ausgleichsfonds f. KA-Finanzierung 2) Zahlungen an die übrigen KA (Privat-KA, UKH) 3) Zahlungen an das Ausland |
Inwiefern leisten auch die UV/PV einen wichtigen Beitrag zur stationären Versorgung der österr. Bevölkerung? | durch den Betrieb von - Unfallkrankenhäusern - Rehabilitatonszentren - Sonder-KA |
Welche Mittel der Landesgesundheitsfonds kennen Sie? | 1) Beiträge der Sozialversicherung 2) Beiträge der Bundesgesundheitsagentur (BGA) 3) Beiträge d. Länder und Gemeinden (Umsatzsteueranteile) 4) Kostenbeiträge 5) Mittel gemäß Gesundheits- u. Sozialbereich-Beihilfegesetz 6) allfällige und sonstige Mittel nach Maßgabe von landesrechtlichen Vorschriften (Vorschriften für Abgangsdeckung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt) |
Was versteht man unter "Schutzklausel"? | Länder verpflichten sich für die Vereinbarungsdauer keine über die Vereinbarung hinausgehenden finanziellen Forderungen betreffend KA an den Bund od. die SV-Träger zu stellen. |
Wofür ist die Bundesgesundheitsagentur (BGA) eingerichtet? Wie wird sie finanziert? | BGA => öffentl. rechtl. Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit für Entscheidungsstrukturen und -organisation auf Bundesebene finanziert durch Bundesmittel + Fixbetrag aus Ausgleichsfonds f. KA-Finanzierung MITTEL werden an LGF nach Schlüssel, Vorweganteile + Finanzierung v. Projekten & Planungen geleistet |
Was ist der PRIKRAF? Welche Mittel kennen Sie? | Privat-KA-Finanzierungsfonds mit eigener Rechtspersönlichkeit gilt f. private, nicht LGHF-finanzierte, bettenführende KA von WKO (Fachverband d. privaten KA/Kurheime) ab 01.01.2002 eingerichtet MITTEL - Pauschalzhlg. KV-Träger - Kostenbeiträge d. Versicherten - Erstattungsbeiträge ausländ. SV-Träger - sonstige Mittel |
Welche Aufgabe hat der PRIKRAF? | hat stationäre Leistungen zu honorieren (VERTRAG) - die in PRIKRAF-KA, die mit leistungszuständigen Vers.Träger in einem Vertragsverhältnis befinden, erbracht wurden - in analoger Anwendung d. f. LGHF-KA geltende LKF-Regelung (=leistungsorientierte KA-Finanzierung) - Mittel sind zu 100% nach bundeseinheitl. LDF-Punktwert zu verteilen (LDF = leistungsorientierte Diagnosenfallgruppen-Punkte) OHNE VERTRAG an Vers. + Anspruchsberecht. Pflegekostenzuschuss zu leisten - die in PRIKRAF-KA untergebracht waren, die mit leistungszuständigen Vers.Träger in KEINEM Vertragsverhältnis steht - Pflegekostenzuschuss wird nach LKF-Kriterien bemessen |
Was ist durch einen Vertrag betreffend UKH der AUVA festgelegt? Wer hat diesen abgeschlossen? | Höhe d. Verpflegskosten und die Zahlungsbedingungen für KV-Träger durch HVB mit AUVA abzuschließen Zhlg. d. KV-Träger an die AUVA erfolgt in Form eines mtl. Pauschalbetrages |
Welche Aufgabe hat der Rechenkreis Kassenstrukturfonds? Wo ist der Kassenstrukturfonds angesiedelt? | beim Bund - dient finanziellen Unterstützung v. Maßnahmen d. zielorientierten Steuerung im jeweiligen Verantwortungs- u. Zuständigkeitsbereich d. GKK - soll langfristig dazu beitragen eine ausgeglichene Gebarung d. GKK sicher zu stellen |
Welche Aufgabe hat der Rechenkreis Pensionsversicherung und welche Mitteln stehen ihm zur Verfügung? | zur ordnungsmäßigen Abwicklung der über den HVB lfd. Zahlung an die PV-Träger Zhlg. FLAF + AMS => Rechenkreis PV => PV-Träger |
Welche Aufwendungen hat der KV-Träger dem UV-Träger zu ersetzen? | Aufwendungen für die Krankenbehandlung d. Versehrten und die wiederkehrenden Geldleistungen aus der UV bei der durch einen Arbeitsunfall verursachten Krankheit od. bei einer Berufskrankheit in den ersten 4 Wochen nach dem AU od. nach Beginn d. Berufskrankheit. |
Besonderer Pauschbetrag - erläutern Sie! | besonderer Pauschbetrag => Ersatzansprüche zw. Sozialvers.Trägern Einzelabrg. d. gegenseitigen Ersatzansprüche hat zu unterbleiben AUVA => GKK BKK (ausgenommen Wr. Verkehrsbetriebe) VAEB durch Zhlg. eines jährlichen Pauschbetrages abgegolten mtl. im Vorhinein von AUVA mit 1/12 dem HVB zu überweisen HVB hat einlangende Beträge nach einem Schlüssel auf die o.a. KV-Träger aufzuteilen |
Welchen Aufwand hat die AUVA der SVA zu ersetzen? | den Aufwand für eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit bis zum Höchstausmaß von € 19 Mio. (Betrag wird ab 2014 jährlich valorisiert) |
Was hat der HVB jährlich bis zum 31.10. für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr betreffend Belastungsausgleich d. KV-Träger f. zusätzliche Aufwände aus der Einführung der Obergrenze bei Rezeptgebühren zu ermitteln? | wie hoch Ausfall an Rezeptgebühren f. jeden KV-Träger nach ASVG/GSVG/BSVG waren => festgestellten Ausfälle sind über Verrechnungskonto beim HVB so auszugleichen, dass jeder KV-Träger nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln einem im Verhältnis zu den Aufwänden entsprechend hohen Ausgleich erhält => aus Beiträge zur KV d. Pensionisten (0,15 Prozentpkt) zu finanzieren |
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