Created by Lara Sturm
about 4 years ago
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Question | Answer |
Der Ausbildende | - "Chef" - ist der, der Azubis einstellen darf - persönliche Eignung nötig |
Der Ausbilder | - ist der, der die Ausbildung verantwortlich durchführt - persönliche & fachliche Eignung nötig |
Persönliche Eignung (lt. BBIG) | - wer Kinder & Jugendliche beschäftigen darf und/ oder nicht schwer oder wiederholt gegen das BBIG verstoßen hat |
Persönliche Eignung (lt. JArbschG) | NICHT geeignet ist ... - wer wegen einer Straftat zu mind. 2 Jahren Haft verurteilt wurde - wer wegen Unzucht mit Schutzbefohlenen zu mehr als 3 Monaten Gefängnis verurteilt wurde - wer gegen das BTMG verstoßen hat |
Fachliche Eignung | - abgeschlossene Ausbildung - abgeschlossenes Studium - langjährige Berufserfahrung + Berufs-& Arbeitspädagogischer Kenntnisse (AdA-Schein) |
Betriebliche Eignung | - Betrieb muss nach Art & Einrichtung für die Ausbildung geeignet sein - was nicht vermittelt werden kann, muss außerbetriebl. ergänzt werden - Zahl der Azubis muss in angemessenem Verhältnis zur Fachkräftezahl oder Ausbildungsplätze sein |
Angemessenes Verhältnis von Azubis & Fachkräften | 1-2 Fachkräfte: 1 Azubi 3-5: 2 6-8: 3 Je weitere 3 Fachkräfte: + 1 Azubi |
Ausbildungsberater | - jede Kammer beschäftigt Ausbildungsberater - Überwachung der Einhaltung der Eignungen - Beratung in Fragen der Ausbildung - Förderung der Ausbildung durch Angebote |
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