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Created by Tamara Mohr
about 8 years ago
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Question | Answer |
Verfassungsprinzipien | (1)Republiksprinzip(2)Demokratieprinzip(3)Rechtsstaatsprinzip(4)Bundesstaatsprinzip(5)Sozialstaatprinzip |
Republiksprinzip | Hat nur noch geschichtliche Bedeutung |
Demokratieprinzip | =Mehrheitsherrschaft. Bereiche : Wirkliche Demokratie, Volkssouveränität, repräsentative Demokratie, streitbare Demokratie, Rolle der Partein |
Wirkliche Demokratie | Alle Staatsgewalten gehen vom Volk aus, Mehrheitsprinzip, regelmäßige Wahlen, Schutz politischer Minderheit, Chancengleichheit der politischen Parteien, Gewährleistung offener politischer Disskusionen |
Volkssouveränität | Das Volk ist alleiniger Träger der Staatsgewalt (Art. 20 II GG) und lassen sich in einer "ununterbrochenen Legitimationskette" zurückführen. Es müssen regelmäßige Wahlen sein. |
Repräsentative Demokratie | Staatsgewalt wird wie in Art. 20 II GG benannten Organe ausgeübt. |
Streitbare Demokratie (wehrhafte Demokratie) | verhindert, dass die Freiheit der Demokratie dazu ausgenutzt wird, die Demokratie abzuschaffen |
Rolle der Parteien | Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit und sind somit eine notwendige Institution. |
Verbot von Parteien | Parteien werden Verboten, wenn sie Verfassungswidrig sind. Darüber darf alleine das BVerfG entscheiden. Es können auch nur Bundestag-,Rat-,Regierung einen Antrag stellen |
Rechtsstaatsprinzip/Normpyramide | GG formelle Parlamentsgesetzte Rechtsverordnung + Satzung Verwaltungsvorschriften |
Verfassung | =Grundgesetz und hat Vorrang vor allen Normen. Nichts darf gegen die Verfassung sprechen. Kann man mit einer 2/3 Mehrheit und der Zustimmung des Bundesrates ändern |
Einzelfallgesetzte | =Maßnahmegesetz. Wird auf gleichem Weg wie ein normales Gesetz verabschiedet. Verstoß bei Einzelfallgesetzen: (1) Gebot des effektiven Rechtsschutz(2)Grundsatz der Gewaltenteilung(3)Gleichbehandlungsgesetz(4)Art 5. II, in geeigneten Fällen |
Rechtsverordnungen | Rechtsnormen, die durch die Exekutive gesetzt werden. Dabei ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage Voraussetzung. |
Satzung | =Hoheitsfunktion und können auf selbstständige Körperschaften übertragen werden, damit eigene Angelegenheiten Selbst geklärt werden können. |
Verwaltungsvorschriften | Sind reines Innenrecht für Beamte der Verwaltung und gelten nicht unmittelbar gegenüber Bürgern |
Prinzipien des Rechtsstaatsprinzip | (1)Gewaltenteilung (2)Vorrang und Vorbehalt des Gesetztes (3) Bestimmtheitsgebot (4)Rechtssicherheit(5)Verhältnismäßigkeitsprinzip(6)Gebot effektiven Rechtsschutzes |
Gewaltenteilung | Legislative(Gesetzgebung), Exekutive(vollziehende Gewalt) und Judikative(Rechtssprechung) |
Vorrang und Vorbehalt des Gesetztes | Vorrang=Leitet sich aus der Normpyramide ab und sagt nur das die Verwaltung nicht entgegen dem Gesetz handeln darf. Vorbehalt= Handeln einer Verwaltung bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Dabei geht es um (1) Eingriffsverwaltung (2)Leistungsverwaltung (3) Fiskalverwaltung |
Eingriffsverwaltung,Leistungsverwaltung,Fiskalverwaltung | =hoheitliche belastende Maßnahmen zulasten des Bürgers =hoheitlich Tätig zugunsten des Bürgers = nimmt wie ein normaler Bürger am Rechtsverkehr teil |
Bestimmtheitsgebot | jede Norm muss hinreichend bestimmt sein und das Gesetz muss so formuliert sein, dass sie vom Betroffenen verstanden wird |
Rechtssicherheit | Gesetze können nur schwer auf die Vergangenheit rückwirkend veranlasst werden, weil der Bürger mit einer Rechtssicherheit rechnen muss. Es ist aber zulässig wenn, mit einer Neureglung gerechnet werden muss, eine unklare Rechtsfolge bereinigt wird, ein Bagatellfall vorliegt, zwingende Gründe des Gemeindewohls dies erfordern. |
Verhältnismäßigkeitsprinzip | Die Staatliche Gewalt muss gegenüber dem Bürger möglichst schonend und mäßig sein. Rechtliche Auswirkungen muss mit der Zielsetzung in einem Verhältnis stehen |
Gebot des effektiven Rechtsschutzes | Ist gegenüber den Akten der öffentlichen Gewalt, da der Bürger sonst hilflos dem Staat ausgeliefert ist. |
Bundesstaatsprinzip | Zeichnet sich durch die Aufteilung des Staatsgewalten aus in Zentralinstanz und Teilstaaten. |
Elemente des Bundesstaatsprinzips | Staatsqualität soweit des Bundes als auch der Länder Organisationshoheit+Verfassungsautonomie der Länder Kompetenzenabgrenzung für Gesetzte und Verwaltung Prinzip der Bundestreue |
Gesetzgebungskompetenz | soweit nichts andere bestimmt ist haben die Länder das Recht für die Gesetzgebung. Es gibt die (1) ausschließliche Gesetzgebungsk. (2)konkurrierende Gesetzgebungsk. (3) Abweichungsgesetzgebung (4) Sonstige Gesetzgebungsk. |
"Natur der Sache" + "Kraft Sachzusammenhang" | =Sache kann nur Begriffs notwendig vom Bund geregelt werden =Materie kann nicht geregelt werden ohne gleich eine andere Materie mit zu regeln |
Sozialstaatsprinzip | Staatliches Handeln muss immer auf Herstellung und Erhaltung sozialer Sicherheiten und Gerechtigkeit gerichtet sein |
Bundesorgane | Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungssgericht, Bundesregierung, Bundespräsident |
Bundestag | =das Parlament, des deutschen Volkes auf Bundesebene |
Wahl des Bundestags | Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Dabei müssen die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. |
Untersuchungsausschuss | Ist dazu da um Missstände aufzuklären. Dazu muss beachtet werden: (1) UA ist ein Unterorgan und muss sich im Kompetenzbereich des Bundestags bewegen(2)Kernbereich des exekutiven Regierungsausübung entzogen(3)Verweigerung einzelner Beweiserhebung, wenn staatsinteressen eine Geheimhaltung gebietet (4) Grenzen des UA können sich auch aus Wahrung von Betriebsgeheimnissen oder informationelle Selbstbestimmung ergeben |
Bundesregierung | =Bundeskanzler+Minister |
Wahl des Bundeskanzler's | Der BK wird von Bundespräsidenten vorgeschlagen. Kommt es zu keiner Mehrheit im Bundestag, kann innerhalb 14 Tage versucht werden ein neuer BK vorgeschlagen zu werden. Kommt es auch hier zu keiner Einigung findet ein neuer Wahlgang statt. Hier gewinnt der mit den meisten Stimmen. Hat der BK nicht mehr als die Hälfte des Parlaments hinter sich kann der Bundespräsident darüber entscheiden, ob er den Bundestag auflöst |
Kanzlerprinzip | Richtlinien der Politik werden vom BK bestimmt, in seiner Verantwortung. Er hat immer das letzte Wort |
Ressortprinzip | Minister leiten ihre Abteilung selbst |
Kollegialprinzip | Bei Meinungsverschiedenheiten unter Ministern ist das Kabinett zuständig. |
Bundespräsident | Ist das Staatsoberhaupt und wir auf fünf Jahre gewählt, kann dabei aber nur einmal wieder gewählt werden. Hauptfunktion: repräsentativ und bekommt nur in Regierungskrisen Macht. |
Aufgaben des Bundespräsidenten | Ausfertigung von Gesetzten Ernennung des BK + Minister Völkerrechtliche Vertretung Entscheidung bei Regierungskrisen Ausübung des Begnadigungsrecht |
Bundesrat | Vertretung der Länder auf Bundesebene. Wirkt bei Gesetzgebung mit. Die Vertreter werden von der Landesregierung gewählt. |
Bundesverfassungsgericht | Ist das oberste deutsche Gericht und schaut nach der Einhaltung der Verfassung. Besteht aus 2 Senaten mit je 8 Richtern, die auf 12 Jahre gewählt werden. |
Verfahrensarten | Organstreitverfahren, Abstrakte Normkontrolle, Konkrete Normkontrolle und Bund-Länder Streit |
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