Zusammenfassung der Ressource
Wesen des Rechts
- Verhaltensanordnungen für menschliches Verhalten, deren Einhaltung mit staatlicher
Zwangsgewalt durchsetzbar ist
- Beispiel: Kaufvertrag wurde
abgeschlossen; gemäß § 1061 ABGB
ist der Verkäufer u.a. verpflichtet,
dem Käufer die verkaufte Sache zum
vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben.
Tut er dies nicht, kann der Käufer die
Übergabe der Kaufsache durch ein
gerichtliches Verfahren erzwingen.
- Für viele ist der Inhalt der Rechtsvorschriften gleichgesetzt mit
Gerechtigkeit; man spricht hier aber von "legaler Gerechtigkeit" (im
Unterschied zu "ethischer Gerechtigkeit")
- Beispiel: Art 7 Abs 1 des B-VG: "Alle
Staatsbürger sind vor dem Gesetz
gleich. Vorrechte der Geburt, des
Geschlechtes, des Standes, der
Klasse und des Bekenntnisses sind
ausgeschlossen. Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt
werden."
- Selbst wenn manche bestimmte Regelungen als ungerecht
emfinden, ändert dies nichts daran, dass die Einhaltung dieser
durch staatliche Zwangsgewalt erzwungen wird
- Beispiel: Auch wenn bestimmte
Steuererhöhungen von den davon betroffenen
Menschen als ungerecht angesehen werden,
wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als
diese Steuern auch zu bezahlen, wenn diese
nicht von den Finanzbehörden zwangsweise
eingetrieben werden sollen.
- Recht und Gerechtigkeit sind nicht zwangsläuft deckungsgleich
- Wollte man sagen, dass Recht nud dann als
Recht gilt, wenn es auch gerecht ist, würde
sich das Problem stellen, dass nicht jeder
das selbe als gerecht/ungerecht empfindet
- Beispiel: aktive Sterbehilfe; ist
es gerecht, wenn diese auch
dann verboten wird, wenn ein
unheilbar kranker Mensch
seine Tötung ausdrücklich
wünscht, um nicht weitere
Schmerzen ertragen zu
müssen?
- Mögliche Folge: Große
Rechtsunsicherheit; Wenn
man Rechtsvorschriften nur
dann als verbindlich ansehen
wollte, wenn diese (von wem
genau?) auch als gerecht
empfunden werden