Zusammenfassung der Ressource
Anfrage
- Gründe
- Konkreter Bedarf, zukünftiger, zu erwartender Bedarf Neues Produkt Kritisches Produkt Steigende
Preise Neuer Vertrag (z.B. Rahmenvertrag, Abrufvertrag) Erwarteter/geplanter Mehrbedarf bei bereits
verwendeten Materialien Make or Buy Entscheidungen Preisvergleiche Wertanalytische
Untersuchungen Beabsichtigter/notwendiger Lieferantenwechsel Innovationsanfragen Neue
Einkaufsstrategien, neue Unternehmensstrategien Veränderte Marktverhältnisse (Volumen, Techniken etc)
- zu beachten
- Richtiges Timing!
- Anfragen dürfen weder zu früh noch zu spät erfolgen
- typische Fehler
- zu knapp bemessene Fristen für die Angebotsabgabe
- Angebotsprüfung / Beurteilung / vergleich unter Zeitdruck
- Kriterien
- Zahl der Anfragen (Anfrageintensität) Vorgeschriebene
Mindest-/Höchstzahl einzuholender Angebote (EK-Richtlinie)
Marktsituation/Marktform Bedarfswert (ABC-Analyse)
Art des Bedarfs (einmaliger, laufender oder Neubedarf)
Marktkenntnis des Einkaufs Dringlichkeit des Bedarfs
- Mindestzahl
- verhindert u.U. situationsgerechtes Handeln des Einkäufers
- Richtzahl
- zweckmäßigste Lösung
- Höchstzahl
- wirtschaftliche Obergrenze, aber Gefahr unvollständiger Markterkundung
- Anwendung des ökonomischen Prinzips bei der Anfragetätigkeit:
- Die erforderliche Marktübersicht mit einem Minimum an Aufwand oder
- mit einem bestimmten Aufwand ein Maximum an Markttransparenz erzielen
- Form der Anfrage
- Es gibt keinerlei Formvorschriften Anfragen können telefonisch, mündlich, per Fax etc. erfolgen Aufgrund
der Rechtssicherheit und des Nachweises überwiegend in schriftlicher Form Meist erfolgt die
Einkaufsvorbereitung und –abwicklung IT-gestützt (Ablaufvereinfachung, Verkürzung der internen Durchlaufzeiten)
Durch zweckdienliche Gestaltung der Bedarfsmeldung kann die Bedarfsbeschreibung sowohl für eine Anfrage
als auch für eine weitere Bestellung genutzt werden Häufig ist eine Anfrage als vorgegebenes Formular oder als
Eingabemaske bei elektronischen Anfragen einer Einkaufsplattform vorgegeben
- Ein Anfrage ist rechtlich unverbindlich !
Sie ist keine Willenserklärung im Sinne z.B.
eines Kaufvertrages (zwei übereinstimmende
Willenserklärung
- Inhalt
- Genaue Bezeichnung der Materialart/Spezifikation Genaue Qualitätsanforderungen
Materialnummer Hinweis auf innerbetriebliche Vorschriften oder Normen Menge, Mengeneinheit,
in der geliefert werden soll Bedarfszeitraum (Preis pro Mengeneinheit, geforderte Preisstellung)
Zahlungsbedingungen Genaue Angabe des Liefertermins Frist für Angebotsabgabe
(Abgabetermin) Aufforderung zur Abgabe eines kostenloses und für den Anfragenden unverbindlichen
Angebots Frage, wie lange sich der Anbieter an das Angebot gebunden hält
- Atteste, Prüfvorschriften, Zertifikate Versand- und Verpackungsvorschriften Rückgabe
von Verpackung und deren Gutschrift Angaben über Lieferort, Abladestelle Beifügung von
Mustern, Modellen, Zeichnungen, Proben, Analysen Vertrauliche Behandlung von Zeichnungen und
sonstigen Unterlagen Angabe des Anfragegrundes Einkaufsbedingungen als Anlage bzw. auf
Formularrückseite Aufgliederung des Angebote nach Preisen für Teilleistungen = partielle Anfrage
- Außerdem
- Eigene Einakufsbedingungen als Anlage
- partielle Anfrage
- Auflösung des Gesamtumfanges einer Anfrage in Teilpositionen, die einzeln angeboten werden Beispiele : bei
Bauleistungen oder Investitionsgütern sowie Trennung von Material und Leistung Instrument zur Preisfindung
Günstigste Teilleistungen Günstigster Gesamtpreis als Zielpreis bzw. als zu verhandelnder Preis
- Simultaneous Engineering Vefahren
- Gelegentlich auch als Advanced Purchasing bezeichnet Frühzeitige Einbindung des Know-how des Lieferanten
in den Produktentwicklungsprozess Unter Umständen sogar zeitweise Abstellen von Fachkräften des Lieferanten
an den Kunden (resident Engineering) Anspruchsvolle Aufgabe für den Einkäufer bei der Gestaltung der Anfrage-
und Vertragsgestaltungsprozesses Gefahr der monopolartigen Stellung eines Lieferanten
- Unbefriedigende Ergebnisse der
Anfragetätigkeit haben ihre Ursachen
vielfach in folgenden Umständen
- Unpräzise Bedarfsbeschreibung Ungenügende Kenntnis des
Produktionsprogramms des Lieferanten Frustrierte Lieferanten durch Bevorzugung von
„Hoflieferanten“ in der Vergangenheit Unkenntnis der Einkäufer über den für ein
Angebot vom Lieferanten zu tätigenden Aufwand (u.a. Zeitaufwand)
- Gestaltung und Aufbau der Anfrage
- Drei Möglichkeiten
- Anfragen, die so gestaltet sind, dass der
Aufbau der Angebote bis ein Einzelheiten
vorgegeben ist (z.B. Leistungsverzeichnis)
- Anfragen, in den lediglich ein bestimmter Rahmen
vorgegeben ist, der dann auch den Aufbau der Angebote
bestimmt (z.B. Preisaufbau getrennt nach Teilleistungen)
- Anfragen, bei denen dem Anbieter bei der Gestaltung
der Angebote völlig freie Hand gelassen wird
- Anfragen bei Entsorgungsverträgen
- Umwelt- und Ressourcenschonung als Aufgabe des Einkaufs Möglichst Einkauf
von Produkten ohne Entsorgungsproblemen bzw. Regelung der Entsorgung bereits bei der
Vertragsgestaltung Beachtung der gesetzlichen Auflagen und Vorschriften bei
Vertragsabschluss mit Entsorgungsfachbetrieben Vgl. auch Thema 6.4.5 und 7.3.2
Abfallgesetz Abfallbestimmungsverordnung Katalog der besonders
überwachungsbedürftigen Abfälle Gefahrgutgesetz Empfehlenswert ist, sowohl mit
dem Spediteur als auch mit dem Entsorgungsunternehmen einen Vertrag abzuschließen,
der ausdrücklich auf die entsprechenden Gesetze hinweist