Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht / Arbeitszeitgesetz

Beschreibung

Überprüfen Sie anhand von 5 Fragen wie fit Sie im Arbeitszeitgesetz sind.
Arbeitgeberverband  Braunschweig
Quiz von Arbeitgeberverband Braunschweig , aktualisiert more than 1 year ago
Arbeitgeberverband  Braunschweig
Erstellt von Arbeitgeberverband Braunschweig vor fast 6 Jahre
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Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
Wie lange darf höchstens gearbeitet werden?
Antworten
  • Es dürfen täglich höchstens 8 und wöchentlich 48 Stunden gearbeitet werden.
  • Es dürfen täglich höchstens 10 und wöchentlich maximal 60 Stunden gearbeitet werden, wenn ein Zeitausgleich erfolgt.
  • Es gibt keine Obergrenze.
  • Wenn der Arbeitnehmer einverstanden, ist alles erlaubt.

Frage 2

Frage
Gibt es Ausnahmen von der 10 – Stunden – Grenze?
Antworten
  • Ja, bei Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf auch länger gearbeitet werden.
  • Nein, nach 10 Stunden ist immer Schluss.

Frage 3

Frage
Ist Reisezeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?
Antworten
  • ja, immer
  • nein - nur, wenn der Arbeitnehmer Fahrer eines Fahrzeugs ist
  • nein, nie
  • ja, immer dann, wenn der Arbeitnehmer Fahrer des Fahrzeugs ist oder als Beifahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln Tätigkeiten verrichten muss

Frage 4

Frage
Was ist im Hinblick auf Ruhepausen alles zu beachten?
Antworten
  • Die Pause darf nicht am Ende der Arbeitszeit liegen.
  • Wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, kann die Pause auch ausbezahlt werden.
  • In der Ruhepause darf keine Arbeitsleistung erbracht werden.
  • Nach mehr als 6 Stunden besteht ein Anspruch auf 30 Minuten Pause und nach mehr als 9 Stunden besteht ein Anspruch auf 45 Minuten Pause.

Frage 5

Frage
Welche Aussagen sind zutreffend?
Antworten
  • Zwischen 2 Arbeitseinsätzen ist eine Mindestruhezeit von 11 Stunden einzuhalten.
  • Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Es gibt aber Ausnahmen.
  • Nachtarbeit ist jede Arbeit während der Nachtzeit.
  • Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für leitende Angestellte.
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