Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Sie haben den Betriebsrat nach § 99 BetrVG unterrichtet, weil Sie eine Einstellung vornehmen wollen. Welche Aussagen sind richtig?
Antworten
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Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Betriebsrat nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht.
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Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Betriebsrat die Wochenfrist verstreichen lässt.
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Die Zustimmung gilt nur als erteilt, wenn der Betriebsrat ausdrücklich zustimmt.
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Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Betriebsrat nur noch weitere Verständnisfragen hat.
Frage 2
Frage
Sie möchten einen Leiharbeitnehmer einstellen. In Ihrem Betrieb besteht ein Betriebsrat. Was ist zu beachten?
Antworten
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Der Betriebsrat hat keine Beteiligungsrechte.
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Der Betriebsrat muss bei kurzfristigen Einsätzen nicht beteiligt werden.
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Der Betriebsrat ist nach § 99 BetrVG immer zu unterrichten.
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Der Betriebsrat muss in Eilfällen nicht nach § 99 BetrVG unterrichtet werden.
Frage 3
Frage
Sie möchten einen Arbeitnehmer auf eine Beförderungsstelle versetzen. Der Arbeitnehmer ist damit auch einverstanden. Der Betrieb beschäftigt 167 Arbeitnehmer. Der Betriebsrat meint, er hätte ein Beteiligungsrecht. Wie ist die Rechtslage?
Antworten
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Der Betriebsrat muss nicht beteiligt werden, weil der Arbeitnehmer einverstanden ist.
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Der Betriebsrat muss nicht beteiligt werden, weil es ja eine Beförderungsstelle ist und sich der Arbeitnehmer verbessert.
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Es ist gar kein Beteiligungsrecht für den Betriebsrat ersichtlich.
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Der Betriebsrat muss bei einer Versetzung immer nach § 99 BetrVG beteiligt werden.
Frage 4
Frage
Der Betriebsrat hat einer beabsichtigten Versetzung nach § 99 BetrVG innerhalb einer Woche unter Angabe der Gründe schriftlich widersprochen. Was nun?
Antworten
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Da kann man nichts machen.
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Man kann nur ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG einleiten.
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Man kann zusätzlich nach § 100 BetrVG zur vorläufigen Durchführung der Versetzung unterrichten und ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG einleiten.
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Man muss die Unterrichtung nach § 99 BetrVG auf jeden Fall wiederholen.
Frage 5
Frage
Sie möchten sich von einem Mitarbeiter trennen und unterrichten den Betriebsrat nach § 102 BetrVG zu einer ordentlichen Kündigung. Was ist richtig?
Antworten
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Der Betriebsrat muss der Kündigung zustimmen.
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Wenn der Betriebsrat innerhalb der Woche widerspricht, kann nicht gekündigt werden.
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Eine Zustimmung zur Kündigung ist nicht erforderlich.
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Wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht, muss ein Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet werden.