Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Worin unterscheiden sich Manteltarifverträge und Entgelttarifverträge?
Antworten
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Im Manteltarifvertrag werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt wie Arbeitszeit, Urlaub, Ausschlussfristen.
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Im Entgelttarifvertrag werden nur Entgeltstufen (Tarifgruppen) und Entgelte geregelt.
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Ein Manteltarifvertrag ist immer ein Verbandstarifvertrag (Flächentarifvertrag).
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Ein Entgelttarifvertrag ist immer ein Haustarifvertrag (Firmentarifvertrag).
Frage 2
Frage
Eine Tarifbindung kann auf mehrfache Weise entstehen. Welche Aussagen sind richtig?
Antworten
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Eine Tarifbindung entsteht, sobald der Arbeitgeber in einem Allgemeinen Arbeitgeberverband Mitglied ist.
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Eine Tarifbindung entsteht, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einem Fachverband ist und der Arbeitnehmer Mitglied in der entsprechenden Fachgewerkschaft ist.
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Eine Tarifbindung entsteht bei Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages.
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Eine Tarifbindung entsteht durch einzelvertragliche Inbezugnahme.
Frage 3
Frage
Kann ein Arbeitnehmer auf tarifvertragliche Rechte verzichten?
Antworten
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Ja, es sind ja seine Rechte.
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Ja, aber nur auf Rechte aus dem Entgelttarifvertrag.
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Nein.
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Ein Verzicht ist grundsätzlich unzulässig; es sei denn, die Tarifvertragsparteien stimmen zu .
Frage 4
Frage
Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung. Im Arbeitsvertrag wird eine niedrigere Entgeltgruppe vereinbart als dem Arbeitnehmer für die vereinbarte Tätigkeit eigentlich zusteht. Was ist die Rechtsfolge?
Antworten
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Arbeitsverträge sind immer bindend - der Arbeitnehmer muss sich daran festhalten lassen.
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Der Arbeitnehmer kann auf die tarifgerechte Eingruppierung klagen.
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Die Regelung im Arbeitsvertrag ist bindend, da ein wirksamer Verzicht auf tarifliche Ansprüche vorliegt.
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Die Entgeltgruppe ist wirksam vereinbart, der Arbeitnehmer muss aber nur das tun, was diese Entgeltgruppe umfasst.
Frage 5
Frage
Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung. Der Tarifvertrag wird gekündigt. Wie ist die Rechtslage?
Antworten
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Die Normen des Tarifvertrages wirken weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
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Damit endet auch die Tarifbindung. Der Arbeitgeber kann mit allen Arbeitnehmern abweichende Vereinbarungen treffen.