KORRE 23/24 VO 4 Medienordnungsrecht

Beschreibung

Quiz am KORRE 23/24 VO 4 Medienordnungsrecht, erstellt von elli A. am 18/03/2024.
elli A.
Quiz von elli A., aktualisiert vor 11 Monate
elli A.
Erstellt von elli A. vor 11 Monate
51
1

Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
Welche/s der folgenden Medien ist/sind ein elektronisches periodisches Medium?
Antworten
  • Die Website www.diepresse.at
  • Der E-Mail-Newsletter des Rektorats der Universität Wien
  • Das Rundfunkprogramm ORF 1
  • Eine E-Mail eines Lehrveranstaltungsleiters an 300 StudentInnen mit Informationen zur Prüfung.

Frage 2

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
  • Der Impressumpflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
  • Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Frage 3

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen.
  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.
  • Das Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.
  • Ist ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden, ist die Impressumpflicht nicht verletzt.

Frage 4

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • Der Offenlegungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von periodischen Medien.
  • Zweck des Impressums ist es, über die Abhängigkeitsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums aufzuklären.
  • Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Impressum zu führen, hat keinerlei Konsequenzen.
  • Entgeltliche Veröffentlichungen in periodischen Medien müssen als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, selbst wenn es durch Gestaltung oder Anordnung keinerlei Zweifel an der Entgeltlichkeit gibt.

Frage 5

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • Ein E-Mail-Newsletter, der zumindest zwei Mal im Jahr verbreitet wird, muss ein Impressum enthalten.
  • Der Medieninhaber eines Rundfunkprogramms ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung verpflichtet
  • Eine Tageszeitung muss ein Impressum und eine Offenlegung enthalten.
  • Der Medieninhaber einer Website ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung, nicht aber eines Impressums verpflichtet.

Frage 6

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen.
  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht.
  • Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.
  • Eine Verletzung der Impressumpflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.

Frage 7

Frage
Welche der folgenden Aussagen über die Website www.diepresse.com ist/sind richtig?
Antworten
  • Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
  • Die Website muss ein Impressum enthalten.
  • Die Website ist ein periodisches elektronisches Medium.
  • Die Website muss eine Offenlegung halten.

Frage 8

Frage
Marlene betreibt einen Modeblog. Darüber hinaus versendet sie an jene Personen, die sich dafür angemeldet haben, monatlich einen E-Mail-Newsletter. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • Der Blog und der Newsletter sind wiederkehrende elektronische Medien.
  • Der Blog und der Newsletter sind elektronische periodische Medien.
  • Der E-Mail-Newsletter muss eine Offenlegung enthalten.
  • Der E-Mail-Newsletter muss ein Impressum enthalten.

Frage 9

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • Ein periodisches Medium ist eine regelmäßige gedruckte Publikation die wenigstens 4x im Jahr erscheint
  • Die Zeitung Standard ist ein periodisches Medium
  • Ein Podcast ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium
  • Wiederkehrende elektronische Medien haben eine regelmäßige Veröffentlichung

Frage 10

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • Das Mediengesetz schreibt eine Mindestzahl an Nennungen vor, die im Impressum genannt werden müssen
  • Jeder Verein muss im externen Geschäftsverkehr eine ZVR-Nummer angeben
  • Obwohl ein Urhebervermerk im Impressum rechtlich wichtig ist, ist es nicht notwendig anzugeben, dass die Verfielfältigung gesetzeswirdrig ist
  • Offenlegung ist ein Synnonym für Impressum

Frage 11

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • Die Offenlegung betrifft vorallem natürliche Personen
  • Medieninhaber ist, wer die inhaltliche Verantwortung für den Content trägt
  • Das Medienordnungsrecht obliegt dem ORF
  • Das Impressum ist eine rechtliche Pflicht für bestimmte Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien

Frage 12

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • Bei der Offenlegung soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Aktivitäten gewährleistet werden
  • Ein Herausgeber ist das Gleiche wie ein Inhaber
  • Ein Email Newsletter und eine Tageszeitung brauchen kein Impressum aber eine Offenlegung
  • Oft werden die Anforderungen an das Impressum und der Offenlegung kombiniert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich sind
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