Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Welche/s der folgenden Medien ist/sind ein elektronisches periodisches Medium?
Antworten
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Die Website www.diepresse.at
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Der E-Mail-Newsletter des Rektorats der Universität Wien
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Das Rundfunkprogramm ORF 1
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Eine E-Mail eines Lehrveranstaltungsleiters an 300 StudentInnen mit Informationen zur Prüfung.
Frage 2
Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
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Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.
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Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
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Der Impressumpflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
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Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS
Frage 3
Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
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Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen.
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Ein unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.
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Das Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.
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Ist ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden, ist die Impressumpflicht nicht verletzt.
Frage 4
Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
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Der Offenlegungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von periodischen Medien.
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Zweck des Impressums ist es, über die Abhängigkeitsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums aufzuklären.
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Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Impressum zu führen, hat keinerlei Konsequenzen.
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Entgeltliche Veröffentlichungen in periodischen Medien müssen als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, selbst wenn es durch Gestaltung oder Anordnung keinerlei Zweifel an der Entgeltlichkeit gibt.
Frage 5
Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
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Ein E-Mail-Newsletter, der zumindest zwei Mal im Jahr verbreitet wird, muss ein Impressum enthalten.
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Der Medieninhaber eines Rundfunkprogramms ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung verpflichtet
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Eine Tageszeitung muss ein Impressum und eine Offenlegung enthalten.
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Der Medieninhaber einer Website ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung, nicht aber eines Impressums verpflichtet.
Frage 6
Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
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Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen.
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Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht.
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Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.
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Eine Verletzung der Impressumpflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.
Frage 7
Frage
Welche der folgenden Aussagen über die Website www.diepresse.com ist/sind richtig?
Antworten
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Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
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Die Website muss ein Impressum enthalten.
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Die Website ist ein periodisches elektronisches Medium.
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Die Website muss eine Offenlegung halten.
Frage 8
Frage
Marlene betreibt einen Modeblog. Darüber hinaus versendet sie an jene Personen, die sich dafür angemeldet haben, monatlich einen E-Mail-Newsletter. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
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Der Blog und der Newsletter sind wiederkehrende elektronische Medien.
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Der Blog und der Newsletter sind elektronische periodische Medien.
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Der E-Mail-Newsletter muss eine Offenlegung enthalten.
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Der E-Mail-Newsletter muss ein Impressum enthalten.
Frage 9
Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
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Ein periodisches Medium ist eine regelmäßige gedruckte Publikation die wenigstens 4x im Jahr erscheint
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Die Zeitung Standard ist ein periodisches Medium
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Ein Podcast ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium
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Wiederkehrende elektronische Medien haben eine regelmäßige Veröffentlichung
Frage 10
Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
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Das Mediengesetz schreibt eine Mindestzahl an Nennungen vor, die im Impressum genannt werden müssen
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Jeder Verein muss im externen Geschäftsverkehr eine ZVR-Nummer angeben
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Obwohl ein Urhebervermerk im Impressum rechtlich wichtig ist, ist es nicht notwendig anzugeben, dass die Verfielfältigung gesetzeswirdrig ist
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Offenlegung ist ein Synnonym für Impressum
Frage 11
Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
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Die Offenlegung betrifft vorallem natürliche Personen
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Medieninhaber ist, wer die inhaltliche Verantwortung für den Content trägt
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Das Medienordnungsrecht obliegt dem ORF
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Das Impressum ist eine rechtliche Pflicht für bestimmte Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
Frage 12
Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
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Bei der Offenlegung soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Aktivitäten gewährleistet werden
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Ein Herausgeber ist das Gleiche wie ein Inhaber
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Ein Email Newsletter und eine Tageszeitung brauchen kein Impressum aber eine Offenlegung
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Oft werden die Anforderungen an das Impressum und der Offenlegung kombiniert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich sind