Juraexamen Karteikarten - Strafrecht

Beschreibung

Juraexamen Karteikarten
anna.grillborzer0656
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anna.grillborzer0656
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Zusammenfassung der Ressource

Frage Antworten
"unterdrücken wahrer Tatsachen" 263 - jedes Handeln, das - betreffenden Umstand der Kenntnis anderer Personen entzieht
"rechtfertigende Pflichtenkollision" beim Unterlassensdelikt - wenn dem Normadressaten mehrere Handlungspflichten auferlegt werden - er aber die eine nur auf Kosten der anderen erfüllen kann, also eine verletzen muss => Täter handelt nicht rw. wenn er die ranghöhere wählt, oder bei gleichrangigen Pflichten eine wählt
"Schlägerei" iSd 227 - Auseinandersetzung mit gegenseitigen KV - mehr als zwei aktive Teilnehmer - Auch der Angegriffene wird mitgezählt, kann aber wg. Notwehr straflos sein
"Beteiligung an Schlägerei" 227 jeder, der am Tatort anwesend ist - und in feindseliger Weise + physisch oder psychologisch (bloßes "Anfeuern") - an der Tätlichkeit teilnimmt
"gewerbsmäßig" iSd 243 #3 stielt, wer ... - durch wiederholte Tatbegehung - soll Einnahmequelle - von einigem Umfang - und gewisser Dauer geschaffen werden - rein subjektiv (!)
"einsteigen" iSv 243 I #1 - jedes Hineingelangen in +Gebäude oder +umschlossenen Raum - durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung - unter Überwindung der entsprechenden Schwierigkeiten und Hindernissen
"umschlossener Raum" iSv 243 I #1 - Raumgebilde - mindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt - mit Vorrichtungen, die Eindringen unbefugter abwehren sollen (- Überdachung nicht nötig, zB Hof, Friedhof etc.)
"hilflos" 243 I #6 ist, ... - wer zZt der Tat - außer Stande ist, sich - ohne Hilfe anderer - Gegen eine drohende Gefahr zu schützen (- bei 234 I #6 muss Hilfloser nicht Gewarsamsinhaber sein)
"gemeingefährlich" iSv 211 - Gefahr - für unbestimmte Anzahl von Personen
"gemeine Gefahr" 243 I #6, 323c - Zustand - bei dem die Möglichkeit eines erheblichen Schadens + an Leib + oder Leben + oder bedeutenden Sachwerten - für unbestimmt viele Personen - nahe liegt
"Unterdrücken von Urkunden" iSv 274 I #1, ist ... - jede Handlung - ohne Zueeignungsabsicht - durch die dem Beweisführungsberechtigten - die Benutzung des Beweismittels - dauernd oder zeitweise - entzogen / vorenthalten wird
"einsperren" 239 - jede objektive Verhinderung - des Verlassens eines Raumes - gegen oder ohne den Willen des Opfers
"Gewalt" 240 -physisch vermittelter Zwang - zur Überwindung eines + geeisteten oder + erwarteten Widerstandes (- Einverständnis des Opfers wirkt Tatbestandsausschließend)
"wahre Tatsache entstellen" iSv 263 - zur Irreführung + Gesamtbild verändert + oder Darstellung durch Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Einzelheiten verfälscht wird
"heimtückisch" iSv 211 handelt, wer... - Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers - bewusst - zur Tat ausnutzt
"Irrtum" iSv 263 - jede unrichtige, - der Wirklichkeit nicht entsprechende Vorstellung - über Tatsachen
"körperliche Misshandlung" iSv 223 - üble, unangemessene Behandlung, -körperliches Wohlbefinden muss mehr als unerheblich beeinträchtigt sein
"Beschädigung" einer Urkunde, 274 I #1 muss zu einer Beeeinträchtigung ihres Beweiswertes führen
"Sachen" 242 alle Körperlichen Gegenstände (90 BGB), gem 90a auch Tiere
"Vernichten" von Urkunden iSd 274 I #1 Vollständige Beseitigung der beweiserheblichen Substanz
"vorspiegeln falscher Tatsachen" 263 - ein in Wirklichkeit nicht vorliegender Umstand tatsächlicher Art - wirdeinem anderengegenüber als vorhanden oder gegeben vorgespielt
"verborgenhalten im Raum" 243 I #1 - jedes verstecken im Raum - sodass der eintretende arglos bleibt
"Geschäftsräume" iSd 243 I #1 - Räume, die - dauernd oder für gewisse Zeit - hauptsächlich zum Betrieb von Geschäften bestimmt sind
"Angriff" 32 II - jede menschliche Handlung - von der Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen droht
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