Der rechtswidrige Verwaltungsakt

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Verwaltungshandeln Karteikarten am Der rechtswidrige Verwaltungsakt, erstellt von Ina B am 14/02/2017.
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Der rechtswidrige Verwaltungsakt Abgrenzung zum "Nicht-Verwaltungsakt" Realakte oder strafbare Amtsanmaßung § 132 StGB
Der rechtswidrige Verwaltungsakt Fehlerquellen Unterscheidung nach der Schwere - besonders schwerwiegend und offenkundig (Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG) - übrige (nicht besonders schwerwiegende) Fehler
Der rechtswidrige Verwaltungsakt Fehlerquellen Unterscheidung nach dem Inhalt des Fehlers formelle Fehler betreffen das Verfahren, z.B.: - fehlende Zuständigkeit (Art. 3 BayVwVfG) - Begründung fehlt (Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG) - Anhörung vergessen (Art. 28 i. V. m. Art. 45 Abs. 1 Nr. 3 BayVwVfG)
Der rechtswidrige Verwaltungsakt Fehlerquellen Unterscheidung nach dem Inhalt des Fehlers materielle Fehler betreffen den Inhalt des Verwaltungsaktes, z.B.: - Ermessensfehler (Art. 40 BayVwVfG) - Entscheidung unverhältnismäßig (Art. 8 LStVG) - Nichtanwendung der einschlägigen Norm (Art. 20 Abs. 3 GG)
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