Folgen fehlerhafter Verwaltungsakte

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Verwaltungshandeln Karteikarten am Folgen fehlerhafter Verwaltungsakte, erstellt von Ina B am 14/02/2017.
Ina B
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Frage Antworten
Folgen fehlerhafter Verwaltungsakte unbeachtliche Fehler Verwaltungsakt ist voll wirksam, Aufhebung kann nicht verlangt werden
Folgen fehlerhafter Verwaltungsakte unbeachtliche Fehler offenbare Unrichtigkeit Art. 42 BayVwVfG Unrichtigkeit muss für den Bürger ohne weiteres erkennbar sein, d. h. schriftlich ausgedrücktes weicht offensichtlich von erkennbar gewolltem ab Beispiele: - Rechenfehler bei Summenbildung - Schreibfehler (bei Namen) -> Fehler können jederzeit berichtigt werden
Folgen fehlerhafter Verwaltungsakte unzweckmäßiger Verwaltungsakt Verwaltungsakt, auf den man ohne Nachteile hätte verzichten können
Folgen fehlerhafter Verwaltungsakte unbeachtliche Verfahrens- oder Formfehler Art. 46 BayVwVfG - formeller Fehler, also Vorschriften über Verfahren, Form oder örtliche Zuständigkeit verletzt - Fehler führt nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes nach Art. 44 BayVwVfG - In der Sache keine andere Entscheidung möglich
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