Created by Kay Neumann
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Question | Answer |
Raumordnung | anzustrebende räumliche Ordnung im Sinne eines Idealzustandes. Entwicklun des Raumes im Sinne einer norminativen und leitbildhaften Vorstellung Die Tätigkeit der Abstimmung unterschiedlicher Nutzungsansprüche |
Daseinsgrundfunktionen | Wohnen Arbeiten Versorgen Bilden Erholen Am Verkehr teilnehmen |
Fachplanungen und Gesamtplanungen | Fachplanungen beziehen sich auf sektorale Materie. Gesamtplanung bezeichnet die fachübergreifende Planung Überörtl. Landesplanung, Regionalplanung örtl, Bauleitplanung, FNP |
Definition Raumplanung | Raumplanung ist fachübergreifende überörtliche und zusammenfassende Planung |
Gegenstromprinzip | Die Ordnung der Teilräume hat sich in die Ordnung des Gesamtraums einzufügen. Der Gesamtraum muss die Erfordernisse und Gegebenheiten der Teilräume berücksichtigen |
Aufgaben und Funktionen der Raumordnung | Aufstellen von Raumordungsplänen Ausgleich auftretender Konflikte Entwicklung, Sicherung und Ordnung des Gesamtraums Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raumes |
Leitvorstellungen der Raumordnung | - Nachhaltige Raumentwicklung - Gleichwertige Lebensverhältnisse |
Anfänge der Raumplanung in DE | -1911 Zweckverband Großberlin -> Eingemeindung des verstädterten Umlands -> 1929 Landesverband Brandenburg Mitte - 1920 Siedlungsverband Ruhrkohlebezirk |
Raumordnung im 3. Reich | Institutionalisierung der Raumordnung 1935 - Bildung einer Reichsstelle für Raumordnung 1942 - Arbeit an einem Reichordnungsplan |
Raumordnung nach 1945 | Aversion gegen Raumordnung 1949 Raumordnung als staatl. Aufgabe |
Raumordnung ab den 50er Jahren | Diskussion über Institutionalisierung der Raumordnung 1955 - Interministerieller Ausschuss für Raumordnung (IMARO) 1955 - Sachverständigenaussschuss für Raumordnung (SARO) 1965 - Raumordnungsgesetz |
Raumordnung ab den 50er Jahren auf regionaler Ebene | Initiativen für interkommunale Zusammenarbeit freiwillige kommunale Planungsgemeinschaften |
Raumordnung ab den 50er Jahren auf Länderebene | 1955 erstes Landesplanungsgesetz NRW 1957 Landesplanungsgesetz Bayern Bis Mitte 1960er flächendeckende Landesplanungsgesetze 1966 - Rheinland Pfalz |
Raumordnung in den 60ern und frühen 70ern | Blüte der räumlichen Gesamtplanung Umfassende Programm- und Maßnahmenplanung auf Bundesebene |
Raumordnung in den 60ern und 70ern auf Bundesebene | 1960 - Bundesbaugesetz 1961 - Vorstellung SARO-Gutachten: Gleichwertige Lebensverhältnisse 1963 - Erster Raumordnungsbericht des Bundes 1967 - Gründung der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) |
Raumordnung in den 60ern und 70ern auf Landesebene | Zeit der großen Entwicklungspläne 1965 - Großer Hessenplan 1968 - Ersters LEP RLP 1970 - NRW-Programm-1975 |
Raumordung in den 60ern und 70ern auf Regionalebene | Flächendeckende Einführung der Regionalplanung 1963 - Großraumverband Hannover 1970 - Raumordnungsverband Rhein-Neckar 1975 - Umlandverband Frankfurt |
Raumordnung Ende der 70er und 80er Jahre | Planungsskepsis und veränderte Rahmenbedingungen 1973 - Ölkrise Verändertes Verhältnis Bürger-Staat zunehmende Bedeutung von Umweltfragen |
ROG-Novelle 1989 | Aufnahme der Umweltverträglichkeitsprüfung |
Raumplanung in den 1990er Jahren | 1989 - Wiedervereinigung: Raumordnung im Osten auf Vorbild des Westen 1993 - Schengenabkommen und Binnenmarkt Bedeutungszuwachs ökonomischer Belange 1992 - ORA / 1995 - HARA |
Raumplanung 2000 bis heute | Einsatz strategischer Planung (in Planungsphase) und Regionalmanagemen (Umsetzungsphase) Einbindung der Regionalplanung in Formen der Regional Governance |
Große Trends | Wirtschaftlicher Wandel gesellschaftlicher Wandel Ökologischer Wandel Wandel des staatl. Funktions- und Steuerungsverständnisses |
Regional Governance | schwach institutionalisierte netzwerkartige Kooperationsformen regionaler Akteure für Aufgaben d. Regionalentwicklung Organisierte regionale Zusammenarbeit aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft |
Handlungsebenen der Raumordnung | - EU - Bund - Länder - Regionen - Kommunen |
Ebene der EU | Europ. Raumentwicklungskonzept Keine originäre Zuständigkeit. Wahrnehmung der Aufgaben der Raumbeobachtung Mittelbarer Einfluss auf Regionalentwicklung durch europ. Strukturfonds (EFRE) (ESF) |
Ebene des Bundes | Bis 2006 Rahmenkompetenz des Bundes Ab 2006 konkurrierende Gesetzgebung Zuständig ist das Institut für Bau- Stadt und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) |
Konkurrierende Gesetzgebung | Länder haben Befugnis Gesetze zu erlassen wenn Bund keinen Gebrauch von Gesetzgebungszuständigkeit macht. Länder können vom Bund abweichende Regelungen treffen |
Programme und Leitbilder | Bundesraumordnungsprogramm (1975) ORA (1992) HARA (1995) Leitbilder u. Handlungsstrategien f. Raumentwicklung (2006, 2016) |
Leitbilder u. Handlungsstrategien bis 2006 | 1. Wachstum und Innovation 2. Daseinsvorsorge sichern 3. Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften sichern |
Leitbilder u. Handlungsstrategien ab 2006 | 1. Wettbewerbsfähigkeit steigern 2. Daseinsgrundfunktionen sichern 3. Raumnutzung steuern und Nachhaltigkeit 4. Energiewende und Klimawandel gestalten |
Institutioneller Aufbau in RLP | Oberste LPB (Ministerium für Inneres und Sport) Obere LPB (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd) Untere LPB (Kreisverwaltungen) |
Regionale Planungsgemeinschaften | Mittelrhein-Westerwald Westpfalz Rheinhessen-Nahe Rheinpfalz (Rhein-Neckar) Trier |
Aufbau einer regionalen Planungsgemeinschaft | Mitglieder (Kreise, Kommunen, Kreisfreie Städte etc) wählen Regionalvertretung + Vorsitzendem. Dieser wählt Ausschüsse und Regionalvorstand. Dieser beruft Geschäftsstelle und obersten Planer |
Ziele der Raumordnung | Verbindliche planerische Letztentscheidungen |
Grundsätze der Raumordnung | Allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherheit als Vorgabe für nachfolgende Ermessens- und Abwägungsentscheidungen |
Sonstige Erfordernisse der Raumplanung | In Aufstellung befindliche Ziele, sowie Ergebnisse landesplanerischer Verfahren (Raumordnungsverfahren, landersplanerische Stellungnahme) |
Landesentwicklungsplan IV RLP | In Kraft seit 2008 Laufzeit: 10 Jahre Maßstab: 1:200000 |
Entwicklung von Räumen und Standorten (im LEP IV RLP) | Landesweit bedeutsame Entwicklungsbereiche und Schwerpunkte Entwicklung des Ländlichen Raumes Entwicklung der Gemeinden |
Sicherung, Entwicklung und Daseinsvorsoge (im LEP IV RLP) | Zentrale-Orte-Struktur Nachhaltige Wahrnehmung der Daseinsgrundfunktionen |
Gestaltung und Nutzung der Freiraumstruktur (im LEP IV RLP) | Freiraumschutz Landschaftsstruktur Natürliche Ressourcen Nutzung des Freiraums |
Sicherung und Fortentwicklung der Infrastruktur (im LEP IV RLP) | Funktionales Straßen- und Schienennetz Energieversorgung, Telekommunikation, Abfallbeseitigung |
Zentrale Orte | Gemeinden, die über die Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung hinaus Versorgungsaufgaben und Funktionen für ihren Verflechtungsraum übernehmen |
Verflechtungsraum | Verflechtungraum ist der Bereich um einen zentralen Ort, zu dem wirtschaftliche, kulturelle und Soziale Bindungen bestehen |
Die 5 Oberzentren in RLP | Mainz, Kaiserslauter, Koblenz, Ludwigshafen, Trier |
83 Mittelzentren / monozentrale Mittelzentren / kooperierende Mittelzentren | Verflechtungsbereich: Mittelbereich Mono-MZ: Eine Gemeinde KOOP-MZ: mehrere Gemeinden, die zusammen die Aufgaben eines MZ übernehmen |
Mindestversorgungsstandards OZ | IC/ICE-Haltepunkt Sportstätte überregionaler Bedeutung Krankenhaus mit Schwerpunktversorgung Theater, Oper, Orchester FH, Uni, Forschungseinrichtungen |
Mindestversorgungstandards MZ | öffentl. Verwaltungseinrichtungen Grund- und Hauptschulen Allgemeine- und Fachärzte Bank, Sparkasse, Versicherung Einzelhandelseinrichtungen Polizei, Feuerwehr Sport-Freizeit u. kulturelle Einrichtungen |
Strategische Umweltprüfung (SUP) | Bei Aufstellung und Änderung von Plänen vorzunehmende Prüfung, die die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt prüft. |
Funktionale Verkehrsnetze (Im LEP IV RLP) | Funktionales Straßen- und Schienennetz großräumige Verbindungen und überregionale Verbindungen |
Freiraum-Sicherung und Nutzung | Landwirtschaft Forstwirtschaft Rohstoffsicherung Windenergie Erholung und Tourismus Grundwasserschutz Hochwasserschutz |
Teilfortschreibungen im LEP IV | 1. 2013 "erneuerbare Energien" 2. Änderungen der Ziele 31, 39, 40, 61, 92 3. 2017 "erneuerbare Energien" |
Wesentliche Inhalte im ROP Westpfalz (Regionaler Raumordnungsplan) | Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu Siedlungs- Freiraum und Infrastruktur - Zentrale Orte / - Gemeindefunktionen / - besondere Funktionen / - Schwellenwerte / - großflächiger Einzelahndel / - Vorranggebiete / - Vorbehalts- und Ausschlussgebiete / Verkehr / Energie |
ROP Westpfalz - Zentrale Orte Struktur | Nachrichtliche Übernahme der OZ und MZ aus LEP IV Ausweisung der Grundzentren und grunzentralen Nahbereiche |
Einrichtungen der Daseinsgrundfunktionen in Grundzentren | Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung / Kindergarten / Grundschule / Grundversorgung im Gesundheitssektor / Einrichtungen Post- und Finanzdienstleister / Einzelhandel f. tägl. u. period. Bedarf. Anbindung an ÖPNV |
Besondere Gemeindefunktionen | Wohnen (W), Gewerbe (G), Land- und Forstwirtschaft (L), Erholung und Freizeit (E/F) |
Gemeindefunktionen | Werden an Gemeinden vergeben, die in der Lage sind über ihre Eigenentwicklung hinaus bestimmte Gemeindefunktionen wahrzunehmen. Gemeinde können mehrere besondere Gemeindefunktionen zugewiesen bekommen |
Vorranggebiet | Ein Gebiet, in dem bestimmte Nutzungen und Funktionen Vorrang haben, und nicht durch andere Funktionen und Nutzungen gestört werden dürfen. |
Vorbehaltsgebiet | Ein Gebiet, in dem bestimmte Nutzungen und Funktionen eine höhere Bedeutung bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen beigemessen wird |
Ausschlussgebiet | Ein Gebiet, in dem bestimmte Nutzungen und Funktionen ausgeschlossen sind |
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ROP Westpfalz | Vorrang- und Vorbehaltsgebiet "Regionaler Biotopenverbund", "Rohstoffabbau", "Grundwasserschutz" Vorranggebiet: "Landwirtschaft", Forstwirtschaft" Vorbehaltsgebiet: "Hochwasserschutz" Vorrang- Vorbehalts- und Ausschlussgebiete "Windenergie" |
Regionale Grünzüge, Siedlungszäsuren | Regionale Grünzüge sind landschaftsräumlich zusammenhängende Bereiche mit besonderem ökologischen, dem Ressourcenschutz dienenden oder Naherholungsbezogenen Funktionen, außerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen |
Bindungswirkung von Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumplanung In der Bauleitplanung | Die Bauleitplanung ist den Zielen der Raumordnung anzupassen. |
Bindungswirkung von Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumplanung In Fachplanungen | Ziele sind zu beachten, Grundsätze und Erfordernisse in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. |
Instrumente der Raumordnung und Landesplanung | Unterrichten des Landtages (RO-Bericht) Raumordnungsverfahren vereinfachte raumordnerische Prüfung Landesplanerischer Einspruch Landesplanerische Stellungnahme Zielabweichungs- und Änderungsverfahren |
Raumordnungsverfahren | Prüfung eins Vorhabens auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung, und zur Abstimmung mit Vorhaben anderer Planungsträger |
Zweck und Aufgabe des Raumordnungsverfahrens | Prüfung raumbedeutsamer Vorhaben auf ihre Übereinstimmung mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Prüfung von Alternativen und Auswirkungen auf die Umwelt. Instrument zur koordinierung öffentl. Belange. Als Anhörungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung |
Einleitung eines Raumordnungsverfahrens | Auf Antrag des Projektleiters oder von Amtswegen (landesplanerischer Einspruch zählt als Einleitung eines Raumordnungsverfahren) |
Antragsunterlagen für die Raumordnungsverfahren | Beschreibung des Vorhabens Standortbegründung, Alternativen Lage im Raum (groß- und kleinräumig) Einzugsbereich/Wirkungsbereich Untersuchung verkehrl. Wirkung Anbindung an Ent- und Versorgung Untersuchung auf Umweltbelange |
Ablauf eines Raumordnungsverfahren | Überprüfung auf Notwendigkeit eines ROV Erstellung der Planunterlagen durch Antragsteller Einleitung, Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterungstermin mit Trägern öffentl. Belänge, Raumordnerischer Entscheid |
Ergebnis eines Raumordnungsverfahren | Es wird festgelegt ob das Vorhaben den Erfordernissen der Raumplanung - entspricht - teilweise entspricht - nicht entspricht |
Bindungswirkung des Raumordnungsverfahren | Das Ergebnis hat keine Rechtsverbindlichkeit. Es muss jedoch von allen Trägern nachfolgender Planungen berücksichtig und in Abwägung einbezogen werden |
Vereinfachte raumordnerisch Prüfung | Wenn die Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren für nicht erforderlich hält kann sie eine vereinfachte raumordnerische Prüfung vornehmen, die nur auf die im Einzelfall notwendigen Untersuchungen beschränkt ist |
Zweck und Aufgabe einer landesplanerischen Stellungnahme | Aufstellung Änderung von FNP, BP Mitteilung der bei der Bauleitplanung zu beachtenden Erfordernisse der Raumordnung Enthält keine Bindungswirkung, Anpassungspflicht ergibt sich aus "Bauleitpläne sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen |
Zielabweichungsverfahren | Obere Landesplanungsbehörde kann in Benehmen mit fachl. berührten Stellen die Abweichung von einem Ziel des regionalen Raumordnungsplan zulassen. Vorraussetzungen: veränderte Tatsachen oder Erkentnisse, Abweichung muss vertretbar sein, Regionaler Raumordnungsplan darf in seinen Grundzügen nicht berührt werden |
Was ist großflächiger Einzelhandel | "Regelvermutungsgrenze" Wenn die Geschosszahl 1.200qm übersteigt. |
Zentralitätsgebot (LEP IV, Z57) | Errichtung des großfl. Einzelhandels ist nur in zentralen Orten zulässig. Betriebe mit mehr als 2000qm sind nur in OZ und MZ zulässig A |
Städtebaul. Integrationsgebot | Ansiedlung von großfl. Einzelhandelsbetrieben mit Innenstadtrelevantem Sortiment ist nur in Innenstädten, Stadt- und Stadtteilzentren zulässig. Zentrale Orte legen zentrale Versorgungsbereiche fest |
Innenstadtrelevante Sortimente | Nahrungsmittel, Haushaltswaren, Kunst, Antiquitäten, Foto/Optik, Textilien, Spielwaren, Papier, Schreibwaren, Büroartikel, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Computer |
Ergänzungsstandorte | Ansiedlung und Erweiterung von großfl. Einzelhandelbetrieben mit nicht-innenstadtrelevantem Sortiment ist auch an "Ergänzungsstandorten" der zentralen zulässig. Diese werden von den zentralen Orten in Abstimmung mit der Regionalplanung definiert |
Nichtbeeinträchtigungsgebot | Durch Ansiedlung und Erweitung großfl. Einzelhandelsbetrieben dürfen die städtebaulich integrierten Bereiche der zentralen Orte und die Versorgungsbereiche benachbarter zentralen Orte nicht wesentlich beeinträchtig werden |
Agglomerationsverbot | Eine Ansammlung an kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben, die in ihrer Summe die Grenze zur Großflächigkeit überschreiten, werden als großfl. Einzelhandelsbetrieb anzusehen. |
Informelle Planung | Kooperationen die zeitlich befristet sind, deren Mitglieder jederzeit aussteigen dürfen, Entscheidungen auf Selbstverpflichtung der Mitglieder getroffen werden |
Hierarische Planungsstruktur "Formelle Planung" | Feste Regelsysteme, Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit von Interaktionen und Beziehungen zwischen Akteuren. Sanktionierbare Entscheidungen, Akteure werden gebunden. Verteilungskonflikte werden über feste Enscheidungsregeln gelöst |
Konzeptionelle und Umsetzungsorientierte Instrumente | Konzeptional: regionale Entwicklungskonzepte, Regionalkonferenzen Umsetzungsorientiert: Regionalmarketing, Projektmanagement, Regionalmanagement |
Regionale Entwicklungskonzepte (REK) | rechtlich nicht bindende Konzepte zur abgestimmten kooperativen Entwicklung einer Region. Erarbeitung findet nur außerhalb der hierarchischen Strukturen der Verwaltung und Planungssystems statt |
Ziel des Regionalen Entwicklungskonzept | Vernetzung der an der Regionalentwicklung beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft |
Definition Regionales Entwicklungskonzept | Informeller, prozessorientierter, projektorientierter Planungsansatz |
Regionalmanagement und Regionalmarketing | Einbeziehung regionalpolitisch wichtiger Akteuere (zB Unternehmen). Initiierung und Steuerung kooperativer Prozesse durch zentralen Akteur, der keinen öffentlich-rechtlichen Status hat (Regionalmanager) |
Regionalmanagement | Betont die kooperative Regionalentwicklung innerhalb einer Region |
Regionalmarketing | Betont die Außendarstellung eines Standortes |
Grundmuster des Regionalmanagements | Umfassende Beteilung aller notwendigen gesellschaftlichen Gruppen "Weiche" Steuerung werden auch als "Regional Governance" bezeichnet |
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