Willenserklärung, bestimmte Güter zu den
angegebenen Bedingungen zu kaufen
schriftlich oder mündlich
Aus rechtlichen Gründen ist die
schriftliche Bestellung zu bevorzugen
rechtswirksamer Vertrag entsteht durch Antrag und
Annahme, 2 übereinstimmende Willenserklärungen
Inhalt
Materialbeschaffenheit
Beschreibung durch allgemein verbindliche Qualitätsbezeichnungen
Festlegen von Normen und Typen Kauf nach Probe (Eigenschaften
des Musters gelten als vereinbart) Bei fehlender Qualitätsfestlegung
muss der Lieferant Ware mittlerer Art und Güte liefern
Spezifikation, Auftragsumfang
(speziell beim Werkvertrag)
Gemäß DIN 69905 beschreibt das Lastenheft die vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der
Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages
Das Lastenheft kann der Auftraggeber in einer Ausschreibung verwenden und an mehrere mögliche
Auftragnehmer verschicken Mögliche Auftragnehmer erstellen auf Grundlage des Lastenheftes ein
Pflichtenheft (DIN 66905, VDI 2519), welches in konkreter Form beschreibt, wie der Auftragnehmer die
Anforderungen im Lastenheft zu lösen gedenkt Der Auftraggeber wählt dann aus den Vorschlägen
den für ihn geeignetsten aus und genehmigt ihn als Vorgabe für die Realisierung des Auftrages
Menge
Genaue oder ungenaue Maßangabe
Mengeneinheit, Verpackungseinheit
Teillieferung
Verpackung
Vgl. Einstandspreis (Verpackung als Teil der Bezugskosten)
Verpackungskosten einzeln ausgewiesen
Unterschiedliche Berechnung der Verpackungskosten
Pfand, Rückgabe, Selbstkostenpreis
Erfüllungszeit
Zeit, zu welcher der Lieferant liefern soll
Verschiedene Vereinbarungen möglich – Abruf,
Sukzessiv-Lieferung, Rahmenvertrag, Fixgeschäft
Erfüllungsort
Der Ort, an dem die Materialabgabe stattfindet
Preis
Einstandspreis (Preis pro Mengeneinheit minus Rabatte, Boni, Skonti plus
Zuschläge wie Mindermengen- oder Legierungszuschläge plus Bezugskosten wie
Verpackung, Fracht, Versicherung) Fester Preis, Preisgleitklauseln, Tagespreis,
unbestimmter Preis Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen Einige der
Vereinbarungen sind oft in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten
Basisinhalte der Bestellung
Aufforderung zur Lieferung oder zur Leistung
Name und Anschrift des Bestellers Name und
Anschrift des Lieferanten Beschreibung der Waren
oder Leistungen Liefertermin Bestimmungsort
Ablauf der Bestellung
Prozess des Einkaufsvorganges
Bedarfsmeldung Anfragen Angebotsbearbeitung/vergleich
Vergabeverhandlungen Bestellentscheidung Bestellung
Auftragsbestätigung Überwachung der Lieferung durch Terminsicherung und
Terminkontrolle zur Einhaltung des Liefertermins
Die Bestellung ist an keine
bestimmte Form gebunden
Auch mündliche Bestellungen sind rechtsgültig Mündliche Bestellungen, wenn der Sach-
oder Zeitaufwand größer ist, als das Fehlerrisiko eingeschätzt wird, oder wenn die Waren
schneller benötigt werden Die Schriftform ist grundsätzlich vorzuziehen, da die Rechte und
Pflichten die Eindeutigkeit der Beschreibung von Leistungen und Gegenleistungen und das
Vorhandensein der Belege dauerhaft sichergestellt werden müssen oder einer der
Vertragspartner dies verlangt Der zeitliche und finanzielle Aufwand für das Erstellen einer
Bestellung verlangt diesen administrativen Aufwand sachlich und wirtschaftlich zu optimieren
Bei der Bestellung ist eine rationelle Vereinheitlichung der Formulare und Vorgänge anzustreben
Möglichkeit zur Optimierung
des Bestellprozesses
Zusammenfassen von Mengen und verschiedenen Artikeln eines Lieferers Sammelbestellungen
Festlegen von Mindestbestellwerten Rahmen/Abrufverträge schließen Reduzierung der
Lieferantenanzahl Verlagerung der Disposition- und Bevorratungsfunktion auf die Lieferanten
Elektronische Datenübertragung
Ohne Antrag und Annahme
entsteht kein Vertrag
Angebot und Bestellung Bestellung und Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigung und Annahme der Lieferung Lieferung
und Lieferungsannahme
Auftragsbestätigung
Anerkennung oder ggf. Ergänzung oder Änderung der Inhalte der
Bestellung durch den Lieferanten Sicherheit für den Einkäufer, dass
Bestellung erhalten wurde und ausgeführt wird, Differenzen werden sichtbar
Annahme der Bestellung (Antrag) Angebot + Bestellung (Inhalte
widersprechen sich nicht) AB rechtlich nicht erforderlich !
In der Praxis werden den AB´s meist nicht widersprochen, wenn die wesentlichen sachlichen Inhalte
wie Art, Preis, Menge, Termin übereinstimmen oder akzeptiert werden können Die widersprechenden
Geschäftsbedingungen werden sehr oft ignoriert, weil die pragmatisch-kaufmännischen Aspekte und
der Einigungswille dominieren Wenn Unsicherheiten zu vermeiden sind, sollten Ab´s regelmäßig
verlangt und geprüft werden und wenn notwendig sollte nachverhandelt werden
Kaufmännisches
Bestätigungsschreiben
Praktische Bedeutung bei mündlichen Verhandlungen Die Vereinbarten Rechte
und Pflichten werden schriftlich festgehalten Der Verfasser eine kaufmännischen
Bestätigungsschreibens setzt regelmäßig das Einverständnis des Partners voraus
Während Stillschweigen auf einen Antrag keine Annahme bedeutet, es sei denn, sie
wird stillschweigend durch schlüssiges (konkludentes) Handeln begründet, gilt für das
kaufmännische Bestätigungsschreiben Schweigen des Empfängers als Annahme
Terminsicherung und Kontrolle der
Vertragserfüllung sowie Folgemaßnahmen