Ware wird zu einem genau festgelegten Termin benötigt,
die Lieferung wird mit dem Lieferanten vereinbart
Wird nicht zum festgelegten Termin geliefert,
ist ein Deckungskauf möglich
Preisdifferenzen zu eigenen Ungunsten
werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt
Streckengeschäft
Dreiecksgeschäft zwischen
Kunde, Händler und Hersteller
Händler nimmt keine Zwischenlagerung vor, sondern
lässt die Ware vom Lieferanten direkt zu seinem
Kunden transportieren, dem er die Rechnung ausstellt
Einsparungen des Händlers an Transport- und Umlade- bzw.
Handlingskosten kann der Einkauf preistaktisch ausnutzen
Fremdbevorratungsvertrag
Merkmal
Verschafft die praktische Vorrausetzung für
eine pünktliche Belieferung bei Vermeidung
einer eigenen Vorratshaltung
2 Varianten
1) Verträge mit Abnahmeverpflichtung bei kontinuierlicher Lieferung im
Sinne von Sukzessivlieferungsverträgen, da diese i.d.R. mit einer
Vorratsproduktion von Vorratshaltung beim Lieferanten verbunden sind
2) Ohne Abnahmeverpflichtung bei diskontinuierlichen Lieferungen
(z.B. bei Ersatz- und Verschleißteilen für Maschinen)
Vertragspunkte
Grundlage des Vertrags (Rahmenabkommen), Vertragsdauer und Kündigung ;
Anschrift, Umfang, Einrichtung des Bevorratungslagers ; Lieferzeit,
Schadensersatzanspruch, Abrufbestellung und Abrechnung, Haftung
Allgemein kann man sagen, dass man die Aufgabe der
Bevorratung an einen Dritten überträgt (bgl. Fremdlager)
Kauf auf Probe
Prüfung/Rückgaberecht
Käufer prüft Ware, bei nichtgefallen
Rückgaberecht innerhalb einer
vereinbarten/angemessenen Frist
Verkäufer bleibt gebunden und ist bis zum Kauf
Eigentümer der Ware (Versandhandel)
Kauf zur Probe
Zugesichert
Vom Käufer gewünschte Ware muss
der Probe/Muster genau entsprechen
Eigenschaften der Probe
gelten als zugesichert
Kauf nach Probe
Testkauf
Käufer nimmt zunächst kleine Menge
zur Prüfung ab, um bei Gefallen
größere Mengen zu bestellen
(Testkauf), häufig bei Rohstoffen
Kleine Mustermenge wird zu einem Preis gekauft,
der einer größeren Abnahme entspricht