Erbringt Bauleistungen zur
Errichtung eines Bauwerkes
diese Form wird als
Generalunternehmervertrag bezeichnet
Ablauf
Generalunternehmer erhält einen Auftrag (meist ein Bauauftrag)
eines betrauten Auftraggebers
Generalunternehmer beauftragt zur Erfüllung der
Leistung andere Unternehmer (Subunternehmer)
Vertragspartner
Auftraggeber und Generalunternehmer
Generalunternehmer und Subunternehmer
Vergleich zum Alleinunternehmer
Generalunternehmer vereinbart mit Bauherrn, dass er
(Teil-) Leistungen an Subunternehmer geben darf
Einziger Vertragspartner ist trotzdem nur der Generalunternehmer,
der auch die volle Verantwortung der Gesamtleistung zu tragen hat
Vorteile Bauherrn
Koordination der einzelnen Gewerke
muss er nicht übernehmen
Auch bei Mängeln, die nicht eindeutig zugeordnet werden
können, braucht er sich nur an den GU zu wenden
Nachteile Bauherrn
Häufig höheres Preisniveau
GU benötigt zwingend eine zusätzliche
Vergütung für die Koordinationsleistungen
GU schlägt daher häufig die Preise der von ihm beauftragten
Subunternehmer durch einen so genannten GU-Zuschlag auf
Häufige Angabe ist, dass der GU-Vertrag durch diesen Zuschlag
zwischen 10% - 15% teurer ist, als die Vergütung, die sich aus der Summe
aller Verträge an einzelne Unternehmer ergibt
Dem ist aber entgegen zu halten, dass sich der Bauherr nicht unbeträchtliche
Koordinierungsaufgaben erspart und Risiken (Terminrisiken, Koordinierungsrisiken,
Schnittstellenrisiken) an den Generalunternehmer überträgt, diese sind kostenmäßig zu bewerten
Es ist auch zu beachten, dass der GU häufig eine größere Markterfahrung als der Auftraggeber
(Bauherr) hat und daher im Allgemeinen solche Subunternehmen binden kann, die die Leistung
kostengünstiger erstellen kann, dieser Einkaufsvorteil wird meist an den Auftraggeber weitergegeben
Ob eine Generalunternehmervergabe dem Bauherrn teurer oder
billiger kommt, lässt sich nur projektspezifisch abschätzen