Bei nachhaltiger Änderung der Marktbedingungen besteht für die Vertragspartner
die Möglichkeit, Konditionen nachzuverhandeln oder vom Vertrag zurückzutreten
Meistbegünstigungsklausel
Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, keinem anderen Abnehmer unter
vergleichbaren Bedingungen einen günstigeren Preis einzuräumen (Nachprüfbarkeit?)