Raumordnung

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Raumordnung
Kay Neumann
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Kay Neumann
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Raumordnung anzustrebende räumliche Ordnung im Sinne eines Idealzustandes. Entwicklun des Raumes im Sinne einer norminativen und leitbildhaften Vorstellung Die Tätigkeit der Abstimmung unterschiedlicher Nutzungsansprüche
Daseinsgrundfunktionen Wohnen Arbeiten Versorgen Bilden Erholen Am Verkehr teilnehmen
Fachplanungen und Gesamtplanungen Fachplanungen beziehen sich auf sektorale Materie. Gesamtplanung bezeichnet die fachübergreifende Planung Überörtl. Landesplanung, Regionalplanung örtl, Bauleitplanung, FNP
Definition Raumplanung Raumplanung ist fachübergreifende überörtliche und zusammenfassende Planung
Gegenstromprinzip Die Ordnung der Teilräume hat sich in die Ordnung des Gesamtraums einzufügen. Der Gesamtraum muss die Erfordernisse und Gegebenheiten der Teilräume berücksichtigen
Aufgaben und Funktionen der Raumordnung Aufstellen von Raumordungsplänen Ausgleich auftretender Konflikte Entwicklung, Sicherung und Ordnung des Gesamtraums Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raumes
Leitvorstellungen der Raumordnung - Nachhaltige Raumentwicklung - Gleichwertige Lebensverhältnisse
Anfänge der Raumplanung in DE -1911 Zweckverband Großberlin -> Eingemeindung des verstädterten Umlands -> 1929 Landesverband Brandenburg Mitte - 1920 Siedlungsverband Ruhrkohlebezirk
Raumordnung im 3. Reich Institutionalisierung der Raumordnung 1935 - Bildung einer Reichsstelle für Raumordnung 1942 - Arbeit an einem Reichordnungsplan
Raumordnung nach 1945 Aversion gegen Raumordnung 1949 Raumordnung als staatl. Aufgabe
Raumordnung ab den 50er Jahren Diskussion über Institutionalisierung der Raumordnung 1955 - Interministerieller Ausschuss für Raumordnung (IMARO) 1955 - Sachverständigenaussschuss für Raumordnung (SARO) 1965 - Raumordnungsgesetz
Raumordnung ab den 50er Jahren auf regionaler Ebene Initiativen für interkommunale Zusammenarbeit freiwillige kommunale Planungsgemeinschaften
Raumordnung ab den 50er Jahren auf Länderebene 1955 erstes Landesplanungsgesetz NRW 1957 Landesplanungsgesetz Bayern Bis Mitte 1960er flächendeckende Landesplanungsgesetze 1966 - Rheinland Pfalz
Raumordnung in den 60ern und frühen 70ern Blüte der räumlichen Gesamtplanung Umfassende Programm- und Maßnahmenplanung auf Bundesebene
Raumordnung in den 60ern und 70ern auf Bundesebene 1960 - Bundesbaugesetz 1961 - Vorstellung SARO-Gutachten: Gleichwertige Lebensverhältnisse 1963 - Erster Raumordnungsbericht des Bundes 1967 - Gründung der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO)
Raumordnung in den 60ern und 70ern auf Landesebene Zeit der großen Entwicklungspläne 1965 - Großer Hessenplan 1968 - Ersters LEP RLP 1970 - NRW-Programm-1975
Raumordung in den 60ern und 70ern auf Regionalebene Flächendeckende Einführung der Regionalplanung 1963 - Großraumverband Hannover 1970 - Raumordnungsverband Rhein-Neckar 1975 - Umlandverband Frankfurt
Raumordnung Ende der 70er und 80er Jahre Planungsskepsis und veränderte Rahmenbedingungen 1973 - Ölkrise Verändertes Verhältnis Bürger-Staat zunehmende Bedeutung von Umweltfragen
ROG-Novelle 1989 Aufnahme der Umweltverträglichkeitsprüfung
Raumplanung in den 1990er Jahren 1989 - Wiedervereinigung: Raumordnung im Osten auf Vorbild des Westen 1993 - Schengenabkommen und Binnenmarkt Bedeutungszuwachs ökonomischer Belange 1992 - ORA / 1995 - HARA
Raumplanung 2000 bis heute Einsatz strategischer Planung (in Planungsphase) und Regionalmanagemen (Umsetzungsphase) Einbindung der Regionalplanung in Formen der Regional Governance
Große Trends Wirtschaftlicher Wandel gesellschaftlicher Wandel Ökologischer Wandel Wandel des staatl. Funktions- und Steuerungsverständnisses
Regional Governance schwach institutionalisierte netzwerkartige Kooperationsformen regionaler Akteure für Aufgaben d. Regionalentwicklung Organisierte regionale Zusammenarbeit aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft
Handlungsebenen der Raumordnung - EU - Bund - Länder - Regionen - Kommunen
Ebene der EU Europ. Raumentwicklungskonzept Keine originäre Zuständigkeit. Wahrnehmung der Aufgaben der Raumbeobachtung Mittelbarer Einfluss auf Regionalentwicklung durch europ. Strukturfonds (EFRE) (ESF)
Ebene des Bundes Bis 2006 Rahmenkompetenz des Bundes Ab 2006 konkurrierende Gesetzgebung Zuständig ist das Institut für Bau- Stadt und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Konkurrierende Gesetzgebung Länder haben Befugnis Gesetze zu erlassen wenn Bund keinen Gebrauch von Gesetzgebungszuständigkeit macht. Länder können vom Bund abweichende Regelungen treffen
Programme und Leitbilder Bundesraumordnungsprogramm (1975) ORA (1992) HARA (1995) Leitbilder u. Handlungsstrategien f. Raumentwicklung (2006, 2016)
Leitbilder u. Handlungsstrategien bis 2006 1. Wachstum und Innovation 2. Daseinsvorsorge sichern 3. Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften sichern
Leitbilder u. Handlungsstrategien ab 2006 1. Wettbewerbsfähigkeit steigern 2. Daseinsgrundfunktionen sichern 3. Raumnutzung steuern und Nachhaltigkeit 4. Energiewende und Klimawandel gestalten
Institutioneller Aufbau in RLP Oberste LPB (Ministerium für Inneres und Sport) Obere LPB (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd) Untere LPB (Kreisverwaltungen)
Regionale Planungsgemeinschaften Mittelrhein-Westerwald Westpfalz Rheinhessen-Nahe Rheinpfalz (Rhein-Neckar) Trier
Aufbau einer regionalen Planungsgemeinschaft Mitglieder (Kreise, Kommunen, Kreisfreie Städte etc) wählen Regionalvertretung + Vorsitzendem. Dieser wählt Ausschüsse und Regionalvorstand. Dieser beruft Geschäftsstelle und obersten Planer
Ziele der Raumordnung Verbindliche planerische Letztentscheidungen
Grundsätze der Raumordnung Allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherheit als Vorgabe für nachfolgende Ermessens- und Abwägungsentscheidungen
Sonstige Erfordernisse der Raumplanung In Aufstellung befindliche Ziele, sowie Ergebnisse landesplanerischer Verfahren (Raumordnungsverfahren, landersplanerische Stellungnahme)
Landesentwicklungsplan IV RLP In Kraft seit 2008 Laufzeit: 10 Jahre Maßstab: 1:200000
Entwicklung von Räumen und Standorten (im LEP IV RLP) Landesweit bedeutsame Entwicklungsbereiche und Schwerpunkte Entwicklung des Ländlichen Raumes Entwicklung der Gemeinden
Sicherung, Entwicklung und Daseinsvorsoge (im LEP IV RLP) Zentrale-Orte-Struktur Nachhaltige Wahrnehmung der Daseinsgrundfunktionen
Gestaltung und Nutzung der Freiraumstruktur (im LEP IV RLP) Freiraumschutz Landschaftsstruktur Natürliche Ressourcen Nutzung des Freiraums
Sicherung und Fortentwicklung der Infrastruktur (im LEP IV RLP) Funktionales Straßen- und Schienennetz Energieversorgung, Telekommunikation, Abfallbeseitigung
Zentrale Orte Gemeinden, die über die Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung hinaus Versorgungsaufgaben und Funktionen für ihren Verflechtungsraum übernehmen
Verflechtungsraum Verflechtungraum ist der Bereich um einen zentralen Ort, zu dem wirtschaftliche, kulturelle und Soziale Bindungen bestehen
Die 5 Oberzentren in RLP Mainz, Kaiserslauter, Koblenz, Ludwigshafen, Trier
83 Mittelzentren / monozentrale Mittelzentren / kooperierende Mittelzentren Verflechtungsbereich: Mittelbereich Mono-MZ: Eine Gemeinde KOOP-MZ: mehrere Gemeinden, die zusammen die Aufgaben eines MZ übernehmen
Mindestversorgungsstandards OZ IC/ICE-Haltepunkt Sportstätte überregionaler Bedeutung Krankenhaus mit Schwerpunktversorgung Theater, Oper, Orchester FH, Uni, Forschungseinrichtungen
Mindestversorgungstandards MZ öffentl. Verwaltungseinrichtungen Grund- und Hauptschulen Allgemeine- und Fachärzte Bank, Sparkasse, Versicherung Einzelhandelseinrichtungen Polizei, Feuerwehr Sport-Freizeit u. kulturelle Einrichtungen
Strategische Umweltprüfung (SUP) Bei Aufstellung und Änderung von Plänen vorzunehmende Prüfung, die die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt prüft.
Funktionale Verkehrsnetze (Im LEP IV RLP) Funktionales Straßen- und Schienennetz großräumige Verbindungen und überregionale Verbindungen
Freiraum-Sicherung und Nutzung Landwirtschaft Forstwirtschaft Rohstoffsicherung Windenergie Erholung und Tourismus Grundwasserschutz Hochwasserschutz
Teilfortschreibungen im LEP IV 1. 2013 "erneuerbare Energien" 2. Änderungen der Ziele 31, 39, 40, 61, 92 3. 2017 "erneuerbare Energien"
Wesentliche Inhalte im ROP Westpfalz (Regionaler Raumordnungsplan) Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu Siedlungs- Freiraum und Infrastruktur - Zentrale Orte / - Gemeindefunktionen / - besondere Funktionen / - Schwellenwerte / - großflächiger Einzelahndel / - Vorranggebiete / - Vorbehalts- und Ausschlussgebiete / Verkehr / Energie
ROP Westpfalz - Zentrale Orte Struktur Nachrichtliche Übernahme der OZ und MZ aus LEP IV Ausweisung der Grundzentren und grunzentralen Nahbereiche
Einrichtungen der Daseinsgrundfunktionen in Grundzentren Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung / Kindergarten / Grundschule / Grundversorgung im Gesundheitssektor / Einrichtungen Post- und Finanzdienstleister / Einzelhandel f. tägl. u. period. Bedarf. Anbindung an ÖPNV
Besondere Gemeindefunktionen Wohnen (W), Gewerbe (G), Land- und Forstwirtschaft (L), Erholung und Freizeit (E/F)
Gemeindefunktionen Werden an Gemeinden vergeben, die in der Lage sind über ihre Eigenentwicklung hinaus bestimmte Gemeindefunktionen wahrzunehmen. Gemeinde können mehrere besondere Gemeindefunktionen zugewiesen bekommen
Vorranggebiet Ein Gebiet, in dem bestimmte Nutzungen und Funktionen Vorrang haben, und nicht durch andere Funktionen und Nutzungen gestört werden dürfen.
Vorbehaltsgebiet Ein Gebiet, in dem bestimmte Nutzungen und Funktionen eine höhere Bedeutung bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen beigemessen wird
Ausschlussgebiet Ein Gebiet, in dem bestimmte Nutzungen und Funktionen ausgeschlossen sind
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ROP Westpfalz Vorrang- und Vorbehaltsgebiet "Regionaler Biotopenverbund", "Rohstoffabbau", "Grundwasserschutz" Vorranggebiet: "Landwirtschaft", Forstwirtschaft" Vorbehaltsgebiet: "Hochwasserschutz" Vorrang- Vorbehalts- und Ausschlussgebiete "Windenergie"
Regionale Grünzüge, Siedlungszäsuren Regionale Grünzüge sind landschaftsräumlich zusammenhängende Bereiche mit besonderem ökologischen, dem Ressourcenschutz dienenden oder Naherholungsbezogenen Funktionen, außerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen
Bindungswirkung von Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumplanung In der Bauleitplanung Die Bauleitplanung ist den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Bindungswirkung von Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumplanung In Fachplanungen Ziele sind zu beachten, Grundsätze und Erfordernisse in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.
Instrumente der Raumordnung und Landesplanung Unterrichten des Landtages (RO-Bericht) Raumordnungsverfahren vereinfachte raumordnerische Prüfung Landesplanerischer Einspruch Landesplanerische Stellungnahme Zielabweichungs- und Änderungsverfahren
Raumordnungsverfahren Prüfung eins Vorhabens auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung, und zur Abstimmung mit Vorhaben anderer Planungsträger
Zweck und Aufgabe des Raumordnungsverfahrens Prüfung raumbedeutsamer Vorhaben auf ihre Übereinstimmung mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Prüfung von Alternativen und Auswirkungen auf die Umwelt. Instrument zur koordinierung öffentl. Belange. Als Anhörungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Einleitung eines Raumordnungsverfahrens Auf Antrag des Projektleiters oder von Amtswegen (landesplanerischer Einspruch zählt als Einleitung eines Raumordnungsverfahren)
Antragsunterlagen für die Raumordnungsverfahren Beschreibung des Vorhabens Standortbegründung, Alternativen Lage im Raum (groß- und kleinräumig) Einzugsbereich/Wirkungsbereich Untersuchung verkehrl. Wirkung Anbindung an Ent- und Versorgung Untersuchung auf Umweltbelange
Ablauf eines Raumordnungsverfahren Überprüfung auf Notwendigkeit eines ROV Erstellung der Planunterlagen durch Antragsteller Einleitung, Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterungstermin mit Trägern öffentl. Belänge, Raumordnerischer Entscheid
Ergebnis eines Raumordnungsverfahren Es wird festgelegt ob das Vorhaben den Erfordernissen der Raumplanung - entspricht - teilweise entspricht - nicht entspricht
Bindungswirkung des Raumordnungsverfahren Das Ergebnis hat keine Rechtsverbindlichkeit. Es muss jedoch von allen Trägern nachfolgender Planungen berücksichtig und in Abwägung einbezogen werden
Vereinfachte raumordnerisch Prüfung Wenn die Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren für nicht erforderlich hält kann sie eine vereinfachte raumordnerische Prüfung vornehmen, die nur auf die im Einzelfall notwendigen Untersuchungen beschränkt ist
Zweck und Aufgabe einer landesplanerischen Stellungnahme Aufstellung Änderung von FNP, BP Mitteilung der bei der Bauleitplanung zu beachtenden Erfordernisse der Raumordnung Enthält keine Bindungswirkung, Anpassungspflicht ergibt sich aus "Bauleitpläne sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen
Zielabweichungsverfahren Obere Landesplanungsbehörde kann in Benehmen mit fachl. berührten Stellen die Abweichung von einem Ziel des regionalen Raumordnungsplan zulassen. Vorraussetzungen: veränderte Tatsachen oder Erkentnisse, Abweichung muss vertretbar sein, Regionaler Raumordnungsplan darf in seinen Grundzügen nicht berührt werden
Was ist großflächiger Einzelhandel "Regelvermutungsgrenze" Wenn die Geschosszahl 1.200qm übersteigt.
Zentralitätsgebot (LEP IV, Z57) Errichtung des großfl. Einzelhandels ist nur in zentralen Orten zulässig. Betriebe mit mehr als 2000qm sind nur in OZ und MZ zulässig A
Städtebaul. Integrationsgebot Ansiedlung von großfl. Einzelhandelsbetrieben mit Innenstadtrelevantem Sortiment ist nur in Innenstädten, Stadt- und Stadtteilzentren zulässig. Zentrale Orte legen zentrale Versorgungsbereiche fest
Innenstadtrelevante Sortimente Nahrungsmittel, Haushaltswaren, Kunst, Antiquitäten, Foto/Optik, Textilien, Spielwaren, Papier, Schreibwaren, Büroartikel, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Computer
Ergänzungsstandorte Ansiedlung und Erweiterung von großfl. Einzelhandelbetrieben mit nicht-innenstadtrelevantem Sortiment ist auch an "Ergänzungsstandorten" der zentralen zulässig. Diese werden von den zentralen Orten in Abstimmung mit der Regionalplanung definiert
Nichtbeeinträchtigungsgebot Durch Ansiedlung und Erweitung großfl. Einzelhandelsbetrieben dürfen die städtebaulich integrierten Bereiche der zentralen Orte und die Versorgungsbereiche benachbarter zentralen Orte nicht wesentlich beeinträchtig werden
Agglomerationsverbot Eine Ansammlung an kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben, die in ihrer Summe die Grenze zur Großflächigkeit überschreiten, werden als großfl. Einzelhandelsbetrieb anzusehen.
Informelle Planung Kooperationen die zeitlich befristet sind, deren Mitglieder jederzeit aussteigen dürfen, Entscheidungen auf Selbstverpflichtung der Mitglieder getroffen werden
Hierarische Planungsstruktur "Formelle Planung" Feste Regelsysteme, Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit von Interaktionen und Beziehungen zwischen Akteuren. Sanktionierbare Entscheidungen, Akteure werden gebunden. Verteilungskonflikte werden über feste Enscheidungsregeln gelöst
Konzeptionelle und Umsetzungsorientierte Instrumente Konzeptional: regionale Entwicklungskonzepte, Regionalkonferenzen Umsetzungsorientiert: Regionalmarketing, Projektmanagement, Regionalmanagement
Regionale Entwicklungskonzepte (REK) rechtlich nicht bindende Konzepte zur abgestimmten kooperativen Entwicklung einer Region. Erarbeitung findet nur außerhalb der hierarchischen Strukturen der Verwaltung und Planungssystems statt
Ziel des Regionalen Entwicklungskonzept Vernetzung der an der Regionalentwicklung beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft
Definition Regionales Entwicklungskonzept Informeller, prozessorientierter, projektorientierter Planungsansatz
Regionalmanagement und Regionalmarketing Einbeziehung regionalpolitisch wichtiger Akteuere (zB Unternehmen). Initiierung und Steuerung kooperativer Prozesse durch zentralen Akteur, der keinen öffentlich-rechtlichen Status hat (Regionalmanager)
Regionalmanagement Betont die kooperative Regionalentwicklung innerhalb einer Region
Regionalmarketing Betont die Außendarstellung eines Standortes
Grundmuster des Regionalmanagements Umfassende Beteilung aller notwendigen gesellschaftlichen Gruppen "Weiche" Steuerung werden auch als "Regional Governance" bezeichnet

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