Zusammenfassung der Ressource
KÜNDIGUNGSARTEN
- ORDENTLICHE KÜNDIGUNG
- Kündigungsgründe
- BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG
- PERSONENBEDINGTE KÜNDIGUNG
- Anwendbarkeit KSChG
- Verlust der Fähigkeit/Eignung zur vertragsgemäßen Leistung
- Dauer-Langzeiterkrankung (mindestens. 18 Monate)
- häufige Kurzerkrankung (negative Zukunftsprognose)
- Haftstrafe
- Verlust der Fahrerlaubnis als Berufsfahrer
- erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, hohe Lohnfortzahlungen
- Interessenabwägung
- für Arbeitnehmer
- Dauer der Betriebszugehörigkeit, Störungsfreier Verlauf des Arbeitsverhältnisses, Alter, Unterhaltspflichten, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, fehlendes Eingliederungsmanagement bei Langzeiterkrankung
- gegen Arbeitnehmer
- Ausmaß der betrieblichen Störung oder wirtschaftlichen Einbußen des AGs
- VERHALTENSBEDINGTE KÜNDIGUNG
- Anwendbarkeit des KSchG
- schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten
- vorherige Abmahnung
- Inhalt der Abmahnung
- eine Abmahnung mit gleichem Verstoß istausreichend
- ausnahmsweise Abmahnung entbehrlich wenn so schwere Pflichtverletzung, dass eine Rüge- und Warnfunktion nicht bedarf
- Interessenabwägung
- formale Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Schriftform (eigenhändige Unterschrift, keine Email, kein fax)
- Kündigungsberechtigung
- Kündigungszugang
- Anhörung Betriebsrat
- Kündigungsfristen
- materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Allgemeiner KSch
- > 6 Monate beschäftigt
- >10 Mitarbeiter
- Berechnung der Mitarbeiteranzahl
- Vorliegen besonderer Kündigungsgründe
- personenbedingt, VERHALTENSBEDINGT, BETRIEBSBEDING
- besonderer Kündigungsschutz
- Behinderung
- MuSchG
- Betriebsrat
- BEEG, BBiG
- AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
- ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG
- Beendigungskündigung und Angebot Arbeitsvertrag mit geänderten Arbeitsbedingungen
- AUSLAUFEN DES BEFRISTETEN VERTRAGS
- Aufhebungsvertrag
- Vertrag über Beendigung des Arbeitsvertrags