Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Welche Besonderheiten gelten im Betriebsverfassungsgesetz für leitende Angestellte?
Antworten
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Sie fallen nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes.
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Eine beabsichtigte Einstellung oder Kündigung ist dem Betriebsrat lediglich rechtzeitig mitzuteilen.
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Es gelten keine Besonderheiten.
Frage 2
Frage
Was versteht man unter einer Betriebsvereinbarung?
Antworten
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Das ist eine mündliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
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Das ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die von beiden Seiten unterzeichnet wird.
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Das ist eine Anweisung, die auch in betriebsratslosen Betrieben für alle Arbeitnehmer getroffen werden kann.
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Das ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einer Vielzahl von Arbeitnehmern.
Frage 3
Frage
Eine Betriebsvereinbarung wird gekündigt. In welchen Fällen entfaltet sie eine Nachwirkung?
Antworten
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in den Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
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bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen
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bei teilmitbestimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen wirkt nur der mitbestimmungspflichtige Teil nach
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bei teilmitbestimmungspflichtigen Betriebsvereinbarungen erfasst die Nachwirkung den gesamten Regelungsgegenstand
Frage 4
Frage
Es findet die regelmäßige Betriebsversammlung gemäß § 43 BetrVG statt. Der Vorgesetzte äußert, es sei zu viel Arbeit vorhanden, um zur Betriebsversammlung zu gehen. Darf er das?
Antworten
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ja, die Arbeit geht vor, ansonsten drohen Konventionalstrafen des Kunden
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nein, der Arbeitnehmer darf nicht daran gehindert werden, zur Betriebsversammlung zu gehen
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ja, wenn die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit stattfindet, kann die Teilnahme untersagt werden
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ja, der Arbeitnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers teilnehmen
Frage 5
Frage
Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung teilt Ihnen innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung seiner Ausbildung schriftlich mit, dass er in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden möchte. Was nun?
Antworten
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Es ist ein Einigungsgespräch mit dem JAVler zu führen.
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Das führt zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses, das nur durch Kündigung beendet werden kann.
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Das ist ein Angebot zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses, das man annehmen oder ablehnen kann.
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Das führt zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses, das der Arbeitgeber durch fristgebundenen Antrag beim Arbeitsgericht auflösen kann.