Lernquiz ArbR Basiswissen / Kollektives Arbeitsrecht - 5 Fragen zum Arbeitskampfrecht

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Das 7. Kapitel des Kollektiven Arbeitsrechts enthält 5 Fragen zum Arbeitskampfrecht.
Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Resource summary

Question 1

Question
Welche Bedeutung hat die Friedenspflicht?
Answer
  • Während der Laufzeit eines Tarifvertrages sind Arbeitskämpfe generell ausgeschlossen.
  • Während der Laufzeit eines Tarifvertrages sind Arbeitskämpfe hinsichtlich im Tarifvertrag enthaltener Regelungsbereiche ausgeschlossen.

Question 2

Question
Wenn sich ein Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik beteiligt, welche Folgen treten dann ein?
Answer
  • Suspendierung der Hauptpflichten: Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten und der Arbeitgeber muss kein Entgelt zahlen.
  • Die Hauptpflicht und die Nebenpflichten sind für den Arbeitnehmer aufgehoben.
  • Der Arbeitgeber kann gegebenenfalls nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen.
  • Der Arbeitgeber hat einen Schadensersatzanspruch gegen den streikenden Arbeitnehmer.

Question 3

Question
Ein Betrieb wird rechtmäßig bestreikt. Der Arbeitgeber will Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einsetzen. Ist das zulässig?
Answer
  • ja, wenn die Leiharbeitnehmer einverstanden sind
  • ja, die Leiharbeitnehmer unterliegen schließlich dem Weisungsrecht des Entleihers
  • nein, das ist nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom Grundsatz her unzulässig
  • das ist nur mit Zustimmung des Verleihers zulässig

Question 4

Question
Wie ist die Stellung des Betriebsrats im Arbeitskampf?
Answer
  • Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats können sich an einem rechtmäßigen Streik beteiligen.
  • Betriebsräte dürfen sich nur am Streik beteiligen, wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft sind.
  • Betriebsräte dürfen sich nur in Abstimmung mit dem Arbeitgeber am Streik beteiligen, da sie eine Friedenspflicht haben.

Question 5

Question
Wie ist die Rechtsstellung besonderer Personenkreise – welche Aussagen sind zutreffend?
Answer
  • leitende Angestellte dürfen weder streiken noch ausgesperrt werden
  • außertarifliche Angestellte sind während Streik und Aussperrung wie die leitenden Angestellten weiter zu beschäftigen
  • Arbeitswillige dürfen nach Streikbeginn nicht beschäftigt werden
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer können sowohl streiken als auch ausgesperrt werden.
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