Nicht bei allen Materialien und Waren ist eine Vollprüfung nötig oder wirtschaftlich sinnvoll. Diese werden dann
gar nicht oder nur stichproben-artig überprüft.
Unter einer Stichprobe versteht man die (zufällige) Entnahme aus der Grundgesamtheit (komplette Lieferung)
oder Teilgesamtheit (ein Los) um somit Rückschlüsse auf die Gesamtheit ziehen zu können, z.B. sind zwei
Pakete der Charge OK, ist auch der Rest der Charge OK. Man spricht daher auch von einer „Repräsentativerheb
●Rückschluss auf Gesamtheit mit
Unsicherheiten verbunden
●Genauigkeit nimmt mit ihrem
Umfang ab ●Keine eindeutige
Aussage
Generell sind die zu erzielende Prüfsicherheit
(Wahrscheinlichkeit, dass die Stichprobe die Gesamtheit
widerspiegelt) und die Fehlertoleranz (Abweichung) die zwei
wichtigsten Kriterien, die es im Vorfeld zu definieren gilt.
Unterteilung von Stichprobenprüfungen
Stichprobenziehungen können in zufällige und
bewusste Auswahlverfahren unterteilt werden.
Bei der zufälligen Entnahme erfolgt diese rein zufällig,
so dass für alle Teile die gleiche Chance gezogen zu
werden besteht, z.B. Losverfahren, Zufallsgenerator.
Bei der bewussten Stichprobenentnahme werden zwar auch nur
Teile der Grundgesamtheit entnommen, diese werden jedoch nicht
mehr dem Zufall überlassen, sonder bewusst ausgewählt, z.B.
Auswahl nach Zeitpunkten bei einer kontinuierlichen Fertigung.
Ermittlung des Stichprobenumfangs
Wie viele Stichproben müssen aus einer Grundgesamtheit gezogen werden
um eine gewünschte Aussagekraft sicherzustellen? Hierzu steht eine
Berechnungsformel zur Verfügung, die sich folgender Bestandteile bedient:
● Gewünschte Wahrscheinlichkeit bzw.
Sicherheitsfaktor sw ● Fehlertoleranz t ●
Merkmalausprägung a ●
Merkmalausprägung b ●
Stichprobenumfang SPn
Wahrscheinlichkeit und Sicherheitsfaktor stehen im Verhältnis
zu einander, auf Basis der sog. „Normalverteilung“:
Die Fehlertoleranz gibt an, welche Fehlerbandbreite toleriert
wird. Die Merkmalausprägungen stehen ebenfalls im Verhältnis
zu einander. Soll das eine Merkmal, z.B. „erfüllt“ mindestens zu
90% erfüllt sein, so ist Merkmal a = 90, daher ist das
gegenteilige Merkmal „nicht erfüllt“ 10% bzw. Merkmal b = 10.
Stichprobenprüfplan und AQL-Werte
Je nach Unternehmen bestehen für die zu beprobenden
Lieferungen Stichprobenprüfpläne, in denen die Regeln rund um
die Prüfung festgelegt sind. Diese könnten aber auch in einer
Betriebsanweisung zur Warenan-nahme niedergeschrieben sein.
Um die Qualität zu sichern und dem Mitarbeitern klare Regeln zu
geben, werden oft auch sog. AQL-Werte (Acceptable Quality Level)
von der Qualitätssicherung vorgegeben. Mit ihnen wird angegeben,
wie viele fehlerhafte Teile sich in einer Stichprobe befinden dürfen,
ohne dass die Lieferung zurückgewiesen werden muss.
In der Regel schließen Lieferant und Abnehmer eine Qualitäts-
und Liefervereinbarung über die generelle Prüfweise ab
(genaue AQL-Werte, Prüfverfahren, Toleranzen etc.).
Zweck des Prüfberichts
Dient:
-Fehleranalyse
-Qualitätssicherung
-Grundlage der
Rechnungsprüfung