erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, hohe Lohnfortzahlungen
Interessenabwägung
für Arbeitnehmer
Dauer der Betriebszugehörigkeit, Störungsfreier Verlauf des Arbeitsverhältnisses, Alter, Unterhaltspflichten, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, fehlendes Eingliederungsmanagement bei Langzeiterkrankung
gegen Arbeitnehmer
Ausmaß der betrieblichen Störung oder wirtschaftlichen Einbußen des AGs
VERHALTENSBEDINGTE KÜNDIGUNG
Anwendbarkeit des KSchG
schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten
vorherige Abmahnung
Inhalt der Abmahnung
eine Abmahnung mit gleichem Verstoß istausreichend
ausnahmsweise Abmahnung entbehrlich wenn so schwere Pflichtverletzung, dass eine Rüge- und Warnfunktion nicht bedarf
Interessenabwägung
formale Wirksamkeitsvoraussetzungen
Schriftform (eigenhändige Unterschrift, keine Email, kein fax)