Question | Answer |
Merkmale des Verwaltungsakts Regelung eines Einzelfalls Regelungsarten | - Verbot (Verbot eines NPD-Aufmarsches) - Gebot (Aufforderung zur Zahlung) - Rechtsgewährung (Bewilligung Rente) - Versagung Rechtsgewährung (Ablehnung) - Feststellung (Feststellung Einheitswert Grundstück) |
Merkmale des Verwaltungsakts Regelung eines Einzelfalls Einzelfall | = konkret (ein Sachverhalt) für individuelle Person ≠ abstrakt (Vielzahl von Fällen) generell für viele Personen |
Merkmale des Verwaltungsakts Regelung eines Einzelfalls Sonderfall des Einzelfalls | Allgemeinverfügung (konkret-generell) Art. 35 Satz 2 BayVwVfG, § 31 Satz 2 SGB X |
Merkmale des Verwaltungsakts Regelung eines Einzelfalls Sonderfall des Einzelfalls Arten der Allgemeinverfügung | - adressatenbezogene (personenbezogene) Allgemeinverfügung: richtet sich an bestimmten Personenkreis (Polizei fordert Gaffer auf, Unfallstelle zu räumen) - sachbezogene Allgemeinverfügung: regelt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache (Benennung oder Widmung Straße) - benutzungsregelnde Allgemeinverfügung: regelt die Benutzung einer Sache (Verkehrszeichen) |
Merkmale des Verwaltungsakts Außenwirkung keine Außenwirkung | - innerdienstliche Weisung (konkret-individuell) - Verwaltungsvorschriften (abstrakt-generell) |
Merkmale des Verwaltungsakts Außenwirkung besonderes Pflichtverhältnis bei Beamten | - Betriebsverhältnis: Beamter ist nur in amtlicher Hinsicht als austauschbares Mitglied der Verwaltung betroffen = keine Außenwirkung - Grundverhältnis: Beamter ist persönlich als Träger eigener Rechte und Pflichten betroffen = Außenwirkung |
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