Erbrecht

Beschreibung

Rechtskunde Karteikarten am Erbrecht, erstellt von Eva Öhler am 16/12/2014.
Eva Öhler
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Eva Öhler
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Frage Antworten
Was ist das Erbrecht? Das Erbrecht regelt die Weitergabe des Vermögens des Erblassers nach seinem Tod.
Welche Rechtsverhältnisse sind nicht übertragbar? Fruchtgenuss, Rechte und Pflichten streng persönlicher Natur, öffentliche Rechte und Pflichten, strafrechtliche Sanktionen, Persönlichkeitsrechte
Welche Personen können erben? Natürliche und Juristische Personen.
Welche Ziele verfolgt das Erbrecht? Kontinuität der Rechtsverhältnisse nach dem Tod, Schutz für nahe Familienangehörige, der Fortbestand des Eigentums soll gesichert werden, Stärkung der Rechtssicherheit.
Welche Erbfolgen gibt es? Gesetzliche und testamentarische Erbfolge.
Wenn tritt die gesetzliche Erbfolge ein? Kein Testament vorhanden ist oder jenes nicht gültig ist oder wenn das Testament nicht den ganzen Nachlass einbezogen hat.
Was ist das Testament und was gilt? Das Testament ist ein einseitiges, widerrufbares, persönliches, formgebundenes Rechtsgeschäft. Es gilt die Testierfreiheit, der Pflichtteilsrecht ist aber zu beachten.
Wer kann ein Testament verfassen? Jeder volljährige und zurechnungsfähige.
Wieso ist ein Testament sinnvoll? nahestehende und nichtverwandte Personen zu berücksichtigen, Absicherung des Lebensgefährten, Unterstützung von Organisationen und juristischen Personen, um Klarheit zu schaffen, die Betriebsnachfolge zu regeln.
Welche Verfügungen kann ein Testament umfassen? Vermögensrechtliche und nicht vermögensrechtliche Verfügungen.
Wann wird man Erbe? Wenn man die Erbschaft annimmt (Gesamtnachfolge).
Wer ist ein Vermächtnisnehmer? Eine Person die nur einzelne Rechte oder Pflichten bekommt.
Welche Testamentformen gibt es? Das eigenhändig geschriebene Testament Das öffentliche Testament Das geheime Testament
Welche Rechtsformen der Ungültigkeit eines Testamentes gibt es? Nichtigkeit: war nie gültig Anfechtbarkeit: es kann angefochten werden
Was sind Voraussetzugen für die Berufung zur Erbschaft. Erbfähigkeit (rechtsfähige Personen) oder Erbwürdigkeit (ehrenhaftes Verhalten gegenüber dem Erblasser).
Welche Entscheidungsmöglichkeiten gibt es für einen Erbberufenen? Annahme oder Verzicht/Auschlagung
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