Nutzung von natürlichen und
wirtschaftlichen Früchen
Abtretung an natürl.
oder jurist. Personen
Erhaltung der
wirtschaftlichen
Bestimmung
Erhalt: Vertrag, Testament,
Gesetz oder Ersitzung
Wohnrecht
gleiche Rechte wie für Gebrauchsrecht
Überbau
Recht erlaubt dem Berechtigten
auf einem fremden Grundstück
ein Bauwerk zu errichten
in Höhe --> Überbaurecht
in Tiefe --> Unterflurrecht
Gebrauch
keine Abtretung an Personen
gleiche Rechte wie für
Fruchtgenuss
Dienstbarkeiten
Belastungen eines
Grundstückes zum Nutzen des
Eigentums eines anderen
Grundstücks
herrschendes und
dienendes Grundstück
herrschendes = zu Gunsten
dienendes = zu Lasten
sichtbar und unsichtbar
sichtbar z. B.
Durchgangsrecht,
Seilbahnen
unsichtbar z. B.
Wasserleitung,
Überbauverbot
20 Jahre der
Nichtbenutzung -->
Verjährung
Hypothek
Eine Hypothek gibt dem Gläubiger das Recht, aus einer Liegenschaft
(Immobilie) oder einer in öffentliche Register eingetragene bewegliche
Sache (Auto) durch öffentliche Versteigerung für seine Forderungen zu
erlangen, wenn der Schuldner sie nicht rechtzeitig erfüllt
Begründung einer Hypothek: Gesetz oder richterliches Urteil
Hypotheken werden von Banken vergeben
Hypotheken bestehen bis zu ihrer Löschung,
jedoch höchstens 20 Jahre ab ihrer Gründung
Pfand
Recht des Gläubigers, aus einer beweglichen
Sache, dem Pfand, durch gerichtlichen Verkauf
Deckung für seine Forderungen zu erlagnen,
wenn der Schuldner sie nicht rechtzeitig erfüllt.
Pfandgläubiger --> Recht auf Früchte, falls vorhanden
bei Erfüllung der Forderung --> Pfandsache zurückgeben
ohne Erlaubnis des Schuldners darf der
Pfandgläubiger die Sache nicht benutzen