Worin unterscheiden sich Manteltarifverträge und Entgelttarifverträge?
Respuesta
Im Manteltarifvertrag werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt wie Arbeitszeit, Urlaub, Ausschlussfristen.
Im Entgelttarifvertrag werden nur Entgeltstufen (Tarifgruppen) und Entgelte geregelt.
Ein Manteltarifvertrag ist immer ein Verbandstarifvertrag (Flächentarifvertrag).
Ein Entgelttarifvertrag ist immer ein Haustarifvertrag (Firmentarifvertrag).
Pregunta 2
Pregunta
Eine Tarifbindung kann auf mehrfache Weise entstehen. Welche Aussagen sind richtig?
Respuesta
Eine Tarifbindung entsteht, sobald der Arbeitgeber in einem Allgemeinen Arbeitgeberverband Mitglied ist.
Eine Tarifbindung entsteht, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einem Fachverband ist und der Arbeitnehmer Mitglied in der entsprechenden Fachgewerkschaft ist.
Eine Tarifbindung entsteht bei Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages.
Eine Tarifbindung entsteht durch einzelvertragliche Inbezugnahme.
Pregunta 3
Pregunta
Kann ein Arbeitnehmer auf tarifvertragliche Rechte verzichten?
Respuesta
Ja, es sind ja seine Rechte.
Ja, aber nur auf Rechte aus dem Entgelttarifvertrag.
Nein.
Ein Verzicht ist grundsätzlich unzulässig; es sei denn, die Tarifvertragsparteien stimmen zu .
Pregunta 4
Pregunta
Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung. Im Arbeitsvertrag wird eine niedrigere Entgeltgruppe vereinbart als dem Arbeitnehmer für die vereinbarte Tätigkeit eigentlich zusteht. Was ist die Rechtsfolge?
Respuesta
Arbeitsverträge sind immer bindend - der Arbeitnehmer muss sich daran festhalten lassen.
Der Arbeitnehmer kann auf die tarifgerechte Eingruppierung klagen.
Die Regelung im Arbeitsvertrag ist bindend, da ein wirksamer Verzicht auf tarifliche Ansprüche vorliegt.
Die Entgeltgruppe ist wirksam vereinbart, der Arbeitnehmer muss aber nur das tun, was diese Entgeltgruppe umfasst.
Pregunta 5
Pregunta
Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Tarifvertrag Anwendung. Der Tarifvertrag wird gekündigt. Wie ist die Rechtslage?
Respuesta
Die Normen des Tarifvertrages wirken weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Damit endet auch die Tarifbindung. Der Arbeitgeber kann mit allen Arbeitnehmern abweichende Vereinbarungen treffen.