Creado por Fernando Vogt
hace más de 9 años
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Pregunta | Respuesta |
Unternehmungsformen Übersicht | Einzelunternehmung Handelsgesellschaften ( gewinnorientierend) Genossenschaften (nicht gewinnorientierend) |
Einteilung der Formen Handelsgesellschaften | Personengesellschaft ( Mitarbeiter stehen im Vordergrund) - Kollektivgesellschaft Kapitalgesellschaften (Kapitaleinlagen stehen im Vordergrund) - AG Gmbh Es gibt am meisten Einzelunternehmungen |
Gründung/Gründungsablauf | - Welche Schritte braucht es zur Gründung der U.? - Ab welchem Zeitpunkt ist die Unternehmung handlungsfähig? |
Erklärung HR | HR= ein öffentliches Verzeichnis mit den wichtigsten Angaben aller "nach Kaufmännischer Art" geführten Unternehmungen öffentlich = jedermann hat Einsicht, Jeder Kanton hat ein HR |
Handelsregister : Eintragung und Wirkung OR 927- 943 | 3 wichtige Rechtswirkungen: 1. Publizitätswirkung: Eintragung gilt als allg. bekannt 2. Betreibung auf Konkurs (Überschuldung) 3. Firmenschutz: Die Firma ist, am Ort des Geschäftssitzes (Einzelu.) oder in der ganzen CH ( AG, Gmbh) gechützt |
Firma OR 944- 956 | Firma = rechtlicher ( offizieller Name) der Unternehmung Bei den Unternehmungen gibt es Vorschriften, wie der Name zu bilden ist |
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung | Mindestkapital? Wie leicht kann eine Unternehmung an neue Eigentümer übertragen werden? |
Organisation und Geschäftsführung | AG/ GmbH: als juristische Person sind best. Organe vorgeschrieben --> Stellen, die nach aussen handeln Geschäftsführung : Wer darf die Unternehmung rechtsgültig nach aussen vertreten( Verträge unterschreiben) |
Haftung und Risiko | Haftung= Wer muss für die Schulden des Geschäftes aufkommen? Risiko= Wie viel kann ein Eigentümer bei Konkurs verlieren? |
Einzelunternehmung | OR 945 |
Entstehung/ Gründung | - mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit - immer nur ein Gründer |
Gründungsablauf | keine Vorschriften = formlos einfach mit der Geschäftstätigkeit beginnen |
Firma / Firmenschutz | Der Familienname muss enthalten sein Firmenschutz am Ort des Geschäftes |
HR-Eintragung | Eintrag obligatorisch ab Jahresumsatz von 100'000 darunter Eintrag freiwillig möglich |
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung | keinerlei Vorschriften: Kapitaleinsatz nach Notwendigkeit des Geschäftes Übergabe/ Verkauf kompliziert wegen enger Verbindung von Personen und Unternehmungen |
Organisation und Geschäftsführung | Keinerlei Vorschriften: Unternehmer ist allein Verantwortlich |
Haftung und Risiko | Haftung zuerst mit den Geschäftsvermögen: wenn nicht ausreichend - Haftung mit dem Privatvermögen --> hohes privates Risiko für den Unternehmer |
Vorteile | kein Mindestkapital einfache Gründung wenig Vorschriften |
Nachteile im Vergleich | - unbeschränkte Haftung - eingeschränkte Kapitalbeschaffung - keine "Anonymität" möglich: Firma mit Familienname |
Entstehung/ Gründung AG/GmbH | - mit dem Eintrag ins HR Gründung durch eine einzelne Person oder mehrere |
Gründungsablauf AG/ GmbH | 1. Statuten aufstellen( Grundregeln der Untern.) 2. Einzahlung des Grundkapitals ( GmbH Stammkapital, AG: Aktienkapital) 3. Festlegung und Wahl der Organe ( Organe und Geschäftsführung) 4. Öffentliche Beurkundung( Notar bestätigt die Vollständigkeit aller Erfordernissen) 5. Eintragung ins HR ( Kanton des Geschäftssitzes) |
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung GmbH | - Stammkapital mind. 20'000: Bei Gründung voll einbezahlt sein - Stammkapital in Stammteile aufgeteilt, zu mind. 100 Nennwert - Übergabe/Verkauf der Stammanteile einfach möglich, gebunden am Einverständnis der Gesellschafter |
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung AG | - Aktienkapital mind. 100'000, bei Gründung mind. 20% einbezahlt, in jedem Fall 50'000 - Aktienkapital ist in Aktien unterteilt, z.b 100 Nennwert, 10 Fr., Mindestwert: 1. Rappen - Übergabe/ Verkauf der Aktien einfach möglich, börsenkotierten Aktien besonders |
Organisation und Geschäftsführung GmbH | vorgeschrieben Organe: 1. Gesellschaftsversammlung 2. Geschäftsführung 3. Revisionsstelle ( Überprüfung der Geschäftsbücher) |
Organisation und Geschäftsführung AG | vorgeschrieben Organe: 1. GV ( Versammlung aller Aktionäre, mind. 1 * pro Jahr 2. Verwaltungsrat: zuständig für die Geschäftsführung 3. Revisionsstelle |
Haftung und Risiko GmbH | Haftung beschränkt auf Geschäftsvermögen --> geringes privates Risiko der Gesellschafter - falls in Statuten vorgesehen: beschränkte Nachschusspflicht mit Privatvermögen möglich |
Haftung und Risiko AG | Haftung beschränkt auf das Geschäftsvermögen: --> keinerlei privates Risiko der Aktionäre |
Vorteile GmbH / AG | beschränkte Haftung: Privatvermögen nicht gefährdet grosse Kapitalien möglich bei mehreren Gesellschaften - Einfache Übertragbarkeit - freie Firmenwahl + Firmenschutz ganze CH |
Nachteile GmbH/ AG | - hohes Mindestkapital - aufwändige Gründung und viele Vorschriften - Doppelbesteuerung, Gesamtgewinn wird bei der Unternehmung besteuert Dividenden werden bei einzel Personen nochmals besteuert |
Mindesteinzahlung bei AG | bei jedem AK unter 250'000: 50 000 Minimumeinzahlung bei jedem AK über 250'000 gilt: Minimum-Einzahlung 20% |
Firmenbildung bei Einzelunternehmugnen | Graber, Döner Kebap IT-Design Carla Gut |
Kleine Unternehmungen | können auf eine Revisionsstelle verzichten |
Einzelunternehmung | kleine Unternehmung wenig Kapital ein Besitzer |
GmbH | kleine bis mittlere Unternehmung einzelner Eigentümer oder Familienbetrieb |
AG | mittlere bis grosse Unternehmung kapitalkräftige oder mehrere Eigentümer Wachstum angestrebt Möglichkeit der börsenkotierten Publikums-AG |
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