Gesellschaftsrecht

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Flashcards on Gesellschaftsrecht, created by Fernando Vogt on 30/03/2015.
Fernando Vogt
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Question Answer
Unternehmungsformen Übersicht Einzelunternehmung Handelsgesellschaften ( gewinnorientierend) Genossenschaften (nicht gewinnorientierend)
Einteilung der Formen Handelsgesellschaften Personengesellschaft ( Mitarbeiter stehen im Vordergrund) - Kollektivgesellschaft Kapitalgesellschaften (Kapitaleinlagen stehen im Vordergrund) - AG Gmbh Es gibt am meisten Einzelunternehmungen
Gründung/Gründungsablauf - Welche Schritte braucht es zur Gründung der U.? - Ab welchem Zeitpunkt ist die Unternehmung handlungsfähig?
Erklärung HR HR= ein öffentliches Verzeichnis mit den wichtigsten Angaben aller "nach Kaufmännischer Art" geführten Unternehmungen öffentlich = jedermann hat Einsicht, Jeder Kanton hat ein HR
Handelsregister : Eintragung und Wirkung OR 927- 943 3 wichtige Rechtswirkungen: 1. Publizitätswirkung: Eintragung gilt als allg. bekannt 2. Betreibung auf Konkurs (Überschuldung) 3. Firmenschutz: Die Firma ist, am Ort des Geschäftssitzes (Einzelu.) oder in der ganzen CH ( AG, Gmbh) gechützt
Firma OR 944- 956 Firma = rechtlicher ( offizieller Name) der Unternehmung Bei den Unternehmungen gibt es Vorschriften, wie der Name zu bilden ist
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung Mindestkapital? Wie leicht kann eine Unternehmung an neue Eigentümer übertragen werden?
Organisation und Geschäftsführung AG/ GmbH: als juristische Person sind best. Organe vorgeschrieben --> Stellen, die nach aussen handeln Geschäftsführung : Wer darf die Unternehmung rechtsgültig nach aussen vertreten( Verträge unterschreiben)
Haftung und Risiko Haftung= Wer muss für die Schulden des Geschäftes aufkommen? Risiko= Wie viel kann ein Eigentümer bei Konkurs verlieren?
Einzelunternehmung OR 945
Entstehung/ Gründung - mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit - immer nur ein Gründer
Gründungsablauf keine Vorschriften = formlos einfach mit der Geschäftstätigkeit beginnen
Firma / Firmenschutz Der Familienname muss enthalten sein Firmenschutz am Ort des Geschäftes
HR-Eintragung Eintrag obligatorisch ab Jahresumsatz von 100'000 darunter Eintrag freiwillig möglich
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung keinerlei Vorschriften: Kapitaleinsatz nach Notwendigkeit des Geschäftes Übergabe/ Verkauf kompliziert wegen enger Verbindung von Personen und Unternehmungen
Organisation und Geschäftsführung Keinerlei Vorschriften: Unternehmer ist allein Verantwortlich
Haftung und Risiko Haftung zuerst mit den Geschäftsvermögen: wenn nicht ausreichend - Haftung mit dem Privatvermögen --> hohes privates Risiko für den Unternehmer
Vorteile kein Mindestkapital einfache Gründung wenig Vorschriften
Nachteile im Vergleich - unbeschränkte Haftung - eingeschränkte Kapitalbeschaffung - keine "Anonymität" möglich: Firma mit Familienname
Entstehung/ Gründung AG/GmbH - mit dem Eintrag ins HR Gründung durch eine einzelne Person oder mehrere
Gründungsablauf AG/ GmbH 1. Statuten aufstellen( Grundregeln der Untern.) 2. Einzahlung des Grundkapitals ( GmbH Stammkapital, AG: Aktienkapital) 3. Festlegung und Wahl der Organe ( Organe und Geschäftsführung) 4. Öffentliche Beurkundung( Notar bestätigt die Vollständigkeit aller Erfordernissen) 5. Eintragung ins HR ( Kanton des Geschäftssitzes)
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung GmbH - Stammkapital mind. 20'000: Bei Gründung voll einbezahlt sein - Stammkapital in Stammteile aufgeteilt, zu mind. 100 Nennwert - Übergabe/Verkauf der Stammanteile einfach möglich, gebunden am Einverständnis der Gesellschafter
Kapitaleinsatz und Nachfolgerung AG - Aktienkapital mind. 100'000, bei Gründung mind. 20% einbezahlt, in jedem Fall 50'000 - Aktienkapital ist in Aktien unterteilt, z.b 100 Nennwert, 10 Fr., Mindestwert: 1. Rappen - Übergabe/ Verkauf der Aktien einfach möglich, börsenkotierten Aktien besonders
Organisation und Geschäftsführung GmbH vorgeschrieben Organe: 1. Gesellschaftsversammlung 2. Geschäftsführung 3. Revisionsstelle ( Überprüfung der Geschäftsbücher)
Organisation und Geschäftsführung AG vorgeschrieben Organe: 1. GV ( Versammlung aller Aktionäre, mind. 1 * pro Jahr 2. Verwaltungsrat: zuständig für die Geschäftsführung 3. Revisionsstelle
Haftung und Risiko GmbH Haftung beschränkt auf Geschäftsvermögen --> geringes privates Risiko der Gesellschafter - falls in Statuten vorgesehen: beschränkte Nachschusspflicht mit Privatvermögen möglich
Haftung und Risiko AG Haftung beschränkt auf das Geschäftsvermögen: --> keinerlei privates Risiko der Aktionäre
Vorteile GmbH / AG beschränkte Haftung: Privatvermögen nicht gefährdet grosse Kapitalien möglich bei mehreren Gesellschaften - Einfache Übertragbarkeit - freie Firmenwahl + Firmenschutz ganze CH
Nachteile GmbH/ AG - hohes Mindestkapital - aufwändige Gründung und viele Vorschriften - Doppelbesteuerung, Gesamtgewinn wird bei der Unternehmung besteuert Dividenden werden bei einzel Personen nochmals besteuert
Mindesteinzahlung bei AG bei jedem AK unter 250'000: 50 000 Minimumeinzahlung bei jedem AK über 250'000 gilt: Minimum-Einzahlung 20%
Firmenbildung bei Einzelunternehmugnen Graber, Döner Kebap IT-Design Carla Gut
Kleine Unternehmungen können auf eine Revisionsstelle verzichten
Einzelunternehmung kleine Unternehmung wenig Kapital ein Besitzer
GmbH kleine bis mittlere Unternehmung einzelner Eigentümer oder Familienbetrieb
AG mittlere bis grosse Unternehmung kapitalkräftige oder mehrere Eigentümer Wachstum angestrebt Möglichkeit der börsenkotierten Publikums-AG
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