Created by Fernando Vogt
over 9 years ago
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Question | Answer |
geschriebenes Recht | Streitfall = gibt es eindeutige Vorschriften 1. In der Verfassung ? 2. In einem Gesetz? 3. in der Verordnung? --> innerhalb des geschriebenen Rechts gibt es eine Hierarchie Verfassung Gesetz Verordnung |
Gewohnheitsrecht | Streitfall = gib es allg. anerkannte Gewohnheitsregel (Usanz)? - anerkannte, aber gesetzliche nicht erfasste Kündigungstermine für Wohnungen ( Ende März, Ende Sep) - Zinsberechnungssatz der Banken ( jede Monat 30 Tage, ganzes Jahr 360 T |
Richterliches Ermessen | Streitfall= weder nach geschriebenem noch nach Gewohnheitsrecht zu entscheiden ist --> Gericht mach bestem Wissen und Gewissen urteilen zu Berücksichtige: - Gerichtspraxis: frühere Gerichtsurteile ähnlicher Fälle (Präjudiz) - Rechtslehre; rechtswissenschaftliche Lehrbücher |
Prozessrecht | = Art der gerichtlichen Ablaufes --> je nach Inhalt des Streitfalles, drei unterschiedliche gerichtliche Abläufe - Zivilprozess - Strafprozess - Verwaltungsprozess |
Zivilprozess | Streitparteien : Streitfälle zwischen Privatpersonen oder Unternehmungen: Bürger <--> Bürger Beispiele : privatrechtliche Streitigkeiten - Schadenersatz bei mangelhafter Ware - Ehescheidung - Kündigung von Wohnungen oder Arbeitsverträgen |
Strafprozess | Streitparteien: Der Staat als Ankläger, Privatperson oder Unternehmung als Beschuldigte: Staat --> Bürger Beispiele : - Diebstahl - Vergewaltigung - Raserei |
Verwaltungsprozess | Streitparteien: Streitfälle zwischen Privatpersonen( inkl. Untern.) und dem Staat Bürger <--> Staat Bürger wehren sich gegen eine Amtshandlung des Staates Beispiele: - Einsprache: gegen Verkehrsbusse - Einsprache gegen Steuereinschätzung |
Allg. Rechtsgrundsätze | - Handel nach Treu und Glauben ZGB 2 - Guter Glaube wird vermutet ZGB 3 - Beweislast ZGB 3 |
Handel nach Treu und Glauben ZGB 2 | Inhalt : - Jedermann hat sich fair / ehrlich zu verhalten - Rechtsmissbrauch findet keinen Schutz Beispiele: - Autohändler, darf Fahrzeugmängel nicht verschweigen |
Guter Glaube wird vermutet ZGB 3 | Inhalt: - Jede Partei darf davon ausgehen, dass die andere rechtmässig handelt - Wer Unrechtmäßigkeit erkennt, aber gutglaubwürdig vortäuscht --> kein Schutz Beispiel: - Uhrengeschäft darf davon ausgehen, dass der Kunden mit ehrlich verdientem Geld bezahlt hat. ( Wenn es herauskommt, keine Rückerstattung) |
Beweislast ZGB 8 | Inhalt: Wer etwas behauptet und daraus ein Recht zu seinem Gunsten ableiten will, muss auch begründen Beispiel: - fristlosen Entlassung --> Arbeitgeber muss Beweisen - Schadenersatzforderung --> Schaden nachweisen können |
Aufbau der Rechtsordnung | Jedes Gesetzte ist entweder: - Öffentliches Recht - Privatrecht (kommt auf die Rechtsbeziehung drauf an) |
öffentliches Recht - was wird darin geregelt? | - Die Beziehung zwischen Staat --> Privatpersonen, Staat --> Unternehmungen - Organisation des Staates seiner Einrichtung |
öffentliches Recht - Art der Beziehung und der Vorschriften | - untergeordnetes Überordnungsverhältnis: Der Staat tritt in übergeordneter Befehlsfunktion auf --> zwingende Vorschriften |
Privatrecht - was wird darin geregelt? | Beziehung zwischen - Privatpersonen <--> Privatpersonen - Unternehmungen <--> Privatpersonen - Unternehmungen <--> Unternehmungen - Priv.p. / untern. <--> Saat ( wenn wie Privap. auftritt) |
Privatrecht - Art der Beziehung und der Vorschriften | Gleichstellungsverältnis: Beziehung zwischen gleichgestellten geregelt grosser Gestalungsspielraum ( mehrheitlich dispositive Vorschriften |
öffentliches Recht - wichtige Rechtsgebiet | - Strafgesetz - Strassenverkehrsgesetz - Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz - Schweizerische Bundesverfassung - Prozessrecht - Baurecht - Steuerrecht |
öffentliches Recht / Privatrecht - Spezialfall | Auftritt des Staates unterliegt dem Privatrecht, wenn Staat als gleichberechtigte Vertragspartner auftritt - Anstellung von Personal - Kauf von Büromaterial, Mob |
Privatrecht - wichtige Rechtsgebiete | Zivilgesetzbuch mit: Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht Obligationenrecht mit: - Entstehung von Obligationen, Einzelne Vertragsarten, Rechtsformen von Untern. , Handelsregister Privatrechtliche Erlässe: KKG, Patenrecht |
Arten von Rechtsvorschriften | zwingendes Recht Ergänzendes Recht = Dispositives Recht |
zwingendes Recht Merkmale | Rechtsformen müssen zwingend eingehalten werden, können nicht abgeändert/ umgangen werden |
zwingendes Recht Vorkommen | - typisch für das öffentliche Recht aber auch Privatrecht |
zwingendes Recht Beispiele | Öffentliches Recht: -Verkehrsregeln -Steuersätze Privatrecht -Mindeskapital AG -Verjährungsfristen - Erbrecht |
ergänzendes Recht Merkmale | Vertragsparteien sind frei in ihrer Abmachung. Wenn nichts eigenes vereinbart wurde, gelten ergänzende Rechtsvorschriften |
ergänzendes Recht Vorkommen | typisch Privatrecht |
ergänzendes Recht Beispiel | - Transportkosten im Kaufvertrag - Ort / Zeit Vertragserfüllung - Übergang von Nutzen und Gefahr |
Spezialfall Relativ zwingendes Recht | wenige Stellen des Privatrechtes, Vorschriften die zugusten der schwächeren Partei abgeändert werden können Arbeitsvertrag: mind. 4 Wochen Ferien, mehr kann man abmachen aber nicht mehr ( mit Punkt gekennzeichnet) |
Arbeiten mit dem Gesetz | 1. Rechtsgebiet ( Kaufve., Mietver.) 2. Stichwortverzeichnis |
Zitieren von Rechtsvorschriften | 1. Gesetz , 2. Aritkel Nr. , 3. Absatz, 4. weitere Details |
Tatbestandsmerkmale / Rechtsfolge | ¨1. Tatbestandsmerkmale --> wenn 2. Rechtsfolge --> dann |
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