Arbeitsvertag

Descripción

Fichas sobre Arbeitsvertag, creado por Fernando Vogt el 22/03/2015.
Fernando Vogt
Fichas por Fernando Vogt , actualizado hace más de 1 año
Fernando Vogt
Creado por Fernando Vogt hace casi 10 años
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Resumen del Recurso

Pregunta Respuesta
Verträgen aus Arbeitsleistungen Einzelarbeitsvertrag Werkvertrag ( einfacher) Auftrag
Einzelarbeitsvertrag - Gesetz: OR 319 - 342 Beispiel: Sekretärin, Verkäufer, Arztassistent Typ. Begriff: Arbeitnehmer, Arbeitgeber Formvorschrift: Formfreiheit Haftung: keine Haftung für das Ergebnis, nur für die Einhaltung
Werkvertrag Gesetz: OR 363-379 Vertragsinhalt: Herstellung, Reperatur einer Sache für den Besteller gegen Entgelt Beispiele: Haus bauen umbauen, Hochzeitskleid anfertigen nach Mass, Auto reparieren - Typische Begr: Unternehmer, Besteller - Haftung: für die erfolgreiche Fertigstellung des Auftrages
Einfache Auftrag Gessetz: OR 393 - 406 - Vertragsinhalt: Ausführung einer DL gegen Entgelt - Beispiele: ätzliche Untersuchung, Ausfüllung der Steuererklärung, Privatstunden, Rechtsberatung -Typische Begriffe: beauftragter, Auftraggeber Form: Formfreiheit Haftung: keine, sorgfältige Ausführung
Einzelarbeitsvertag Vertragsparteien: Vertrag zwischen Arbeitsnehmer und Arbeitg. Hauptinhalt: Regelung des Arbeitsverhältnis Fromfreiheit
Gesamtarbeitsvertrag OR 356-360f Parteien: Arbeitnehmerverband und Arbeitgeberverband Hauptinhalt: Minimalferien, Maximalferienzeit Schriftlichkeit
Lehrvertrag OR 344-346a - Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden Hauptinhalt: Fachgerechte Ausbildung des Lernenden Qualifizierte Schriftlichkeit
Pflichten Arbeitgeber - Lohnzahlung OR 322 - Lohnfortzahlung bei Verhinderungen, OR 324a - Ferien OR 329a Schutz der Persönlichkeit des AN OR 328 (Mobbing)
Pflichten Arbeitsnehmer - Persönliche Arbeitsleistung OR 321 - Sorgfalts- und Treupflicht OR 321a Überstunden OR 321c
Problemen bei Arbeitsverhältnis - Verletzung der Sorgfalts und Treuepflicht - Zusätze zum Lohn - Lohnfortzahlung bei Verhinderungen - Leisten von Überstunden - Ferienproblemen
Verletzung der Sorgfalts - Treuepflicht OR 321a - angerichtet Schäden kann der AN nach Beendigung belangt werden - Schäden an Dritte primär durch Kausalhaftung AG gedeckt OR 55 - Nebenverdienst des Angestellten ist nur unter den Beendigung von OR 321a Abs. 3 unzulässig
Zusätze von Lohn OR 322 a-d Über Lohn hinausgehende Entschädigungen, 10 Monatslohn, müssen vertraglich vereinbart sein
Lohnfortzahlung bei Verhinderung OR 324a das gilt erst ab dem 4. Monat der Anstellung nur für das erste Dienstjahr geregelt 3 Wochen 2. Dienstjahr: Zürcher Skala, Berner Skala enthalten Kein Grund für Lohnfortzahlung : Totalausfall Öv, Schneestürme
Leisten von Überstunden OR 321c Arbeitnehmer ist zu Überstunden verpflichtet, müssen notwendig sein und auch zumutbar sein, Leistungsfähigkeit muss vorhanden sein Überstunden sind mit 25% Lohnzuschlag zu entschädigen Kompensation Arbeitszeit nur durch gegenseitiges Einverständnis
Ferienprobleme OR 329 - 329d 5. Wochen --> bis 20.Altersjahr dispositiv regeln--> 50 Jahre Arbeitgeber kann Zeitpunkt Ferien festlegen, sofern es das betriebliche Interesse zulässt Ferien dürfen nicht durch bezahlte Arbeit ersetz werden Lohnabzug bei Ferienarbeit OR 329d Abs.3
Beendigung des Arbeitsverhältnis durch - Zeitablauf bei befristeten Verträgen OR 344 - ordentliche Kündigung OR 335 a-c - fristlose Kündigung OR 337
Zeitablauf befristeten Verträgen keine Kündigung notwendig während Probezeit - jederzeit mit Frist 7 Tagen - 1. Monat gilt als Probezeit, Verlängerung max. 3 Monate
ordentliche Kündigung / fristlose Kündigung Fristlos: nur bei dort genannten Gründen nach Ablauf der Probezeit: - im 1. Dienstjahr von 1 Monat auf Ende Monat - 2. - 9. Dienstjahr Frist von 2 Monaten auf Ende Monat - ab . 10. Dienstjahr Frist von 3. Monaten auf Ende Monat
Form der Kündigung Schriftlichkeit nicht vorgeschrieben --> jede kann Mündlich Wenn andere Partei verlangt --> muss Kündigung schriftlich begründet werden OR 335 Abs. 2
Kündigungsschutz Missbräuchliche Kündigung Kündigung zur Unzeit OR 336 c-d
Missbräuchliche Kündigung OR 336 - 336b Kündigung aus unzulässigen Gründen nach OR 336, weil ein Eigenschaft oder Verhalten nicht passt Kündigung wird nicht ungültig, Gekündigte hat Anspruch auf Entschädigung
Kündigung zur Unzeit 336 c-d Kündigung, erfolgt , wo der AN von Gesetz wegen vor einer Kündigung geschützt ist - Militär- Zivildienst 4 Wochen davor und danach ( wenn nicht mehr als 11Tage) - Krankheit, Unfall --> Schutzzeit geht nach Dienstjahren - Schwangerschaft inkl. 16 Wochen nach Geburt
Wann ist Kündigung nichtig`? Kündigung ist nichtig --> wenn sie direkt während Schutzzeit ausgesprochen wird vor Eintreten der Schutzzeit ausgesprochen, wird Kündigungsfrist unterbrochen und läuft nach Beendigung der Schutzzeit weiter
gesetzliche Treuepflicht Vertragliches Konkurrenzverbot OR 340 AN uss handlungsfähig sein schriftlich begrenzt nach Ort Zeit Gegenstand Einblick in Kundekreis + Geschäftsgeheimnis keine Erschweren des wirtschaftl. Fortkommens
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